Schaden in der Mietwohnung richtig versichert

Schaden in der Mietwohnung – So sind Sie richtig versichert

Damit Sie bei einem Schaden in der Mietwohnung nicht selbst zahlen müssen, sollten Sie auf eine ausreichende Deckung ihrer Privathaftpflichtversicherung achten. Worauf es ankommt, lesen Sie hier.

Schaden in der Mietwohnung richtig versichert
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Schäden passieren

Niemand, der in einer Mietwohnung lebt, beabsichtigt daran etwas zu zerstören. Aber ein Malheur ist schnell passiert. Ein Riss im Spülbecken oder ein Sengfleck im Teppichboden, der dem Vermieter gehört, passiert schneller, als man denkt. In diesem Fall greift die Privathaftpflichtversicherung, welche auch einen Schaden in der Mietwohnung abdeckt. Bevor man das Waschbecken selbst bezahlt, kommt erst einmal der Anruf bei der Versicherung. In der Regel sind Mietsachschäden mitversichert, ein Blick in die Police ist aber gerade bei älteren Verträgen ratsam.

Schaden in der Mietwohnung – Achtung abweichende Versicherungssumme

Die Deckungssumme für Schäden in der Mietwohnung ist selten mit der Deckungssumme des Hauptvertrages identisch, sondern maximiert. Beträgt die Versicherungssumme 10 Millionen Euro, kann die Deckungssumme für Mietsachschäden auf 500.000 Euro maximiert sein. Übersteigt der Schaden die Versicherungssumme, muss der Mieter den  darüber hinaus gehenden Anteil aus eigener Tasche bezahlen.

Die Mieterhaftpflicht deckt nicht nur Schäden an der Badewanne oder am Fußboden. Sie schließt im Zweifelsfall auch einen Totalverlust des Gebäudes durch einen vom Mieter verschuldeten Brand aus.  Aus diesem Grund sollte die Versicherung für Schäden in der Mietwohnung eine ausreichende Deckung, die gegebenenfalls auch den Neubau finanziert, ausweisen.





Deckungssumme

Im Zweifelsfall sollte die Deckungssumme auf einen Betrag erhöht werden, der auch einen Neubau des Objektes abdeckt.

Nicht versichert sind bewegliche, zum Inventar gehörende, Güter. Viele Versicherungen bieten inzwischen aber auch Versicherungsschutz für bewegliche Gegenstände an. Die klassischen Verträge bieten nur Versicherungsschutz für die Wohnung selbst und die fest mit dem Mauerwerk verbundenen Einrichtungsgegenstände, beispielsweise fest verlegter Fußbodenbelag.

Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen, hier sei Linoleum- oder Parkettfußboden genannt, sind ebenfalls nicht versicherbar.

Fazit

Obwohl eigentlich ein Muss für jeden Haushalt, gibt es immer noch Bürger, die ohne Privathaftpflichtversicherung leben. Dabei liegen die Beiträge, auch bei modifizierten Deckungssummen, weit unter denen einer Vollkaskoversicherung für das Auto.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.