was passiert nach der Scheidung

Nach der Scheidung – Was passiert mit den Versicherungen

Rund 400.000 Ehen werden jährlich geschlossen. Aus jeweils zwei Hausrat- Haftpflicht und Rechtsschutzversicherungen wird ein Vertrag gemacht. Es ist in der Branche üblich, dass der Versicherer mit der jüngeren Police diese vorzeitig aufhebt. Leider stehen den geschlossenen Ehen annähernd 200.000 Scheidungen gegenüber. Wenn Sie auch davon betroffen sind, fragen Sie sich sicherlich was nach der Scheidung mit den gemeinsamen Versicherungen passiert. Hier erfahren Sie es.

was passiert mit den Versicherungen
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Nach einer Trennung denken die wenigsten über die Versicherungen nach. Im Bereich der Sachversicherungen haben die Gesellschaften zwar Klauseln im Vertrag, die Übergangsregelungen bei Scheidungen vorsehen, bei den Lebens- und Krankenversicherungen gibt es jedoch gravierende Fallstricke.

Thema „Versicherungen“ im Vorfeld regeln

  • Grundsätzlich gilt, dass der Vertrag rechtlich bei der Person verbleibt, die bei Antragstellung unterschrieben hat. Als Ex-Partner müssen Sie sich gegebenenfalls nach einem eigenen Versicherungsschutz umschauen.
  • In der Haftpflicht- und der Rechtsschutzversicherung gilt jedoch erst der Tag der Scheidung als Zeitpunkt, an dem der Versicherungsschutz nicht mehr besteht.
  • Sollten Sie Kinder haben, gilt dieser Ausschluss nicht für Kinder. Diese bleiben weiter im Altvertrag des Ex-Partners mitversichert.
  • Einige Versicherer haben diesen Aufhebungszeitpunkt über den Scheidungstermin hinaus datiert. Bei der Gothaer Versicherung ist der Ex-Partner noch bis zu einem halben Jahr nach der Scheidung mitversichert. Dies ist sofern begrüßenswert, weil Menschen, die in Scheidung leben, meist auf andere Themen fokusiert sind.
  • Im Falle einer Scheidung benötigen Sie auch eine neue Wohnung. Bei der Hausratversicherung gibt es Übergangsfristen. Diese beträgt drei Monate nach der letzten Hauptfälligkeit. Im Idealfall sind nach der Trennung zwei Wohnungen für 15 Monate zum Preis von einer versichert.

Vertragliche Vereinbarung bei Wohngebäudeversicherung

Falls Sie ein gemeinsames Haus besitzen, sind Sie beide Vertragspartner der Wohngebäudeversicherung. Zieht der Ex-Partner als Versicherungsnehmer im Zuge der Scheidung aus und zahlt keine Prämie mehr, mag dies ein Nadelstich sein. Im Schadensfall ist er aber auch betroffen. Beste Lösung ist hier eine vertragliche Vereinbarung, dass keine der beiden Parteien berechtigt ist, Erklärungen für den anderen abzugeben oder entgegenzunehmen. So ist der Versicherer verpflichtet, Zahlungsrückstände an beide Hausbesitzer zu melden. Damit vermeidet der im Haus Verbliebene eine böse Überraschung im Schadensfall.

Private Krankenversicherung ist Risikopotenzial

Solange die Parteien noch miteinander im Gespräch sind, besteht weniger die Gefahr der Kostenregulierung. Ist jedoch der Zustand der „Nadelstiche“ eingetreten, besteht Klagepotential. Vertragspartner der privaten Krankenversicherung ist nur einer der Ehepartner, in der Regel der Ehemann. Nach der Trennung ist, in diesem Fall, die Ehefrau darauf angewiesen, dass der Ex-Mann weiterhin die Zahlungen der medizinischen Rechnungen an die Versicherung weiter leitet. Die Erstattungen fließen auch an ihn als Vertragspartner zurück. Sollte der Ex-Mann hier nicht kooperieren, bleibt der Ehefrau nur der Klageweg, um die Kostenerstattung zu erzwingen. Dieses Risiko können Sie bei Zeiten ausschließen, wenn Sie mit dem Versicherer vereinbaren, dass er auch an die versicherte Ehefrau leisten darf.

Bezugsrechte bei Lebensversicherungen

Lebensversicherungen regeln die Bezugsrechte bereits bei Antragstellung. Zum einen gibt es die namentliche Nennung des Bezugsrechtes im Todesfall. Ist dieses unwiderruflich vereinbart, benötigt der Versicherungsnehmer bei Scheidung die Zustimmung des Begünstigten, das Bezugsrecht zu ändern. Eine stillschweigende Änderung durch den Ex-Partner ist nicht möglich. Anders verhält es sich bei dem Passus „Bezugsberechtigt ist der dann in gültiger Ehe lebende Partner“. Zum einen entsteht nach der Scheidung ein Vakuum, zum anderen kann es lange Gesichter geben, wenn die Lebensversicherung der Besicherung einer Hypothek diente, ohne dass dies im Kreditvertrag explizit vereinbart war.

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Fünf Punkte, die Sie im Falle einer Scheidung beachten sollten:

  • Für Sachversicherungen bestehen Übergangsfristen.
  • Kinder sind in der Haftpflichtversicherung nicht vom Ausschluss betroffen.
  • In der Wohngebäudeversicherung Bevollmächtigungen mit dem Versicherer regeln.
  • Leistungsregulierungsvollmacht in der Krankenversicherung auf mitversicherte Person ausdehnen.
  • Bezugsrecht bei Lebensversicherung überprüfen und eventuell umformulieren.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.