Spielender Junge verursacht Haftpflichtschaden.

Private Haftpflichtversicherung: Informationen und Tipps zur wichtigsten Versicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist mit Sicherheit die wichtigste aller Versicherungen. Nur sie bietet vollen Schutz gegen Personen- und Sachschäden. Diese Tipps sollten Sie vor dem Abschluss aber unbedingt beachten.

Spielender Junge verursacht Haftpflichtschaden.
Ob absichtlich oder ungewollt – eine Haftpflichtversicherung hilft im Schadensfall. © Markus Bormann / stock.adobe.com

Im Alltag lauern Gefahren und Risiken, die so nicht oder nur unzulänglich abschätzbar sind. Da sind einerseits Kinder, die mit ihrer Unbedarftheit Dinge zu Fall bringen oder beschmieren, und anderseits Erwachsene selbst, die sich nicht angemessen verhalten oder die nötige Sorgfalt vermissen lassen. All dies, im Umgang mit Dritten, kann zu Schäden und Vergleichbarem führen, sodass eine Pflicht zum Ersatz der Auslagen und der Wiederbeschaffung eintritt. Hierfür ist eine Haftpflichtversicherung optimal.

Haftpflicht ist sodann aber nicht gleich Haftpflicht, denn viele Kniffe im Vertragswerk oder veraltete Formulierungen können dazu führen, dass als sicher geglaubte Bereiche gar nicht oder nur mangelhaft abgedeckt werden. Die Kenntnis der versicherten Fälle und damit die Sicherheit, im Fall der Fälle eine passende Versicherung zur Hand zu haben, sind unabdingbar.

Wann tritt die Haftpflichtversicherung ein?

Die private Haftpflicht tritt immer dann ein, wenn aufgrund fahrlässigen Verhaltens andere geschädigt oder beeinträchtigt werden. Einschränkungen körperlicher Natur, beispielsweise eine Schädigung der Wirbelsäule oder dergleichen, verlangen häufig eine langjährige oder gar lebenslange Pflege und Betreuung. Dass die Kosten hierfür sehr hoch sind, liegt auf der Hand und ist damit absolut einer Absicherung würdig.

Grundsätzlich gibt es aber keine gesetzliche Pflicht zur Haftpflichtversicherung – Experten gehen von einem Graubereich in Höhe von 1 Million Menschen in Deutschland aus, die keine solche Versicherung besitzen. Unverständlich, denn die Kosten dafür bewegen sich jährlich regelmäßig im niedrigen zweistelligen Bereich und sind damit für jeden tragbar.





Eine einzige Versicherung genügt meist aus

Eine einzige Versicherung reicht in der Regel schon aus. Bei Familien ist es z. B. so, dass ein Rund-um-Schutz möglich ist und in den meisten Fällen auch besteht. Kinder hingegen sind bis Abschluss einer ersten Ausbildung, ob Studium, weiterführende Schule oder Ausbildung, immer über die Eltern mitversichert.

Eine Besonderheit gibt es dann auch bei unverheirateten Paaren, die im selben Haushalt wohnen. Hier genügt eine einzige Versicherung, gleichwohl gilt diese dann nicht für gegenseitige Schäden. Es sei Ihren persönlichen Erfahrung und Lebenshaltung geschuldet, den besten Weg bei dieser Konstellation zu wählen.

Wichtig: Überprüfen Sie Altverträge!

Haftpflichtversicherungen sind in der Regel flexibel kündbar und laufen so lange, bis eine Kündigung ausgesprochen wird. Insbesondere ältere Menschen sollten sich aber Zeit nehmen, um Bedingungen und Konditionen ihres Vertrages zu überprüfen. Achten Sie hier darauf, ob die Versicherungssummen den modernen Anforderungen und Umständen noch gerecht werden. Es kann sogar sein, dass Sie für denselben Betrag einen deutlich höheren Schutz vereinbaren können.


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Tipps für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung

Tipp 1 – Jährliche Zahlung vereinbaren:

Es empfiehlt sich grundsätzlich immer eine jährliche Zahlung zu vereinbaren, da ansonsten regelmäßig ein Ratenaufschlag dazukommt. Des Weiteren wird im Allgemeinen von einer Selbstbeteiligung abgeraten, da diese aufgrund der geringen Prämienhöhe nicht zweckmäßig wäre.

Tipp 2 – Richtige Deckungssumme wählen:

Was die Deckungssumme angeht, so sollten Sie mindestens einen Betrag von 5 Millionen Euro für Sachschäden und Personenschäden wählen. Ideal wäre es zudem, wenn Vermögensschäden dabei inbegriffen sind.

Tipp 3 – Forderungsausfalldeckung:

Ein Zusatz, die Forderungsausfalldeckung, ist in den meisten Fällen ebenso notwendig – gerade vor dem Hintergrund von hohen Zahlen an Nicht-Versicherten. Hier springt Ihre Versicherung auch dann ein, wenn der Verursacher vermögenslos ist oder aber keine Haftpflicht abgeschlossen hat. Sämtliche Korrespondenz und Regulierung, notfalls auch per Gericht, übernimmt dann Ihre Versicherung.

Tipp 4 – Kinder unter 7 Jahre mitversichern:

Zu guter Letzt kann es empfehlenswert sein, wenn Sie Kinder unter 7 Jahre in die Mitversicherung einschließen. Sie können in diesem Alter nämlich nicht für Schäden haftbar gemacht werden (im Straßenverkehr unter 10 Jahren), wenn Sie als Elternteil Ihre gesetzliche Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Sogenannte deliktunfähige Kinder sind dann mitversichert, zudem fällt die nötige Klärung weg, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder nicht.

Mit einem Vergleichsrechner für eine private Haftpflichtversicherungen können Sie erste Angebote online miteinander vergleichen. Eine Persönliche Beratung wird dadurch aber nicht ersetzt.

Ringo

Ringo ist der Betreiber von Tipps.net und versucht bereits seit 2001 das Internet mit Tipps und guten Ratgebern ein wenig hilfreicher zu machen. Seine Themen liegen bevorzugt in den Bereichen Finanzen, Auto und Heimwerken.