verbundene Lebensversicherung sinnvoll

Verbundene Lebensversicherung – Wann ist sie sinvoll?

Eine spezielle Variante der Risikolebensversicherung ist die verbundene Lebensversicherung. Bei dieser Vertragsgestaltung werden zwei Personen in einem Vertrag abgesichert. Da die Prämie aufgrund einer Mischkalkulation günstiger ist als zwei getrennte Verträge, sieht diese Lösung auf den ersten Blick sehr attraktiv aus. Der Frage, in welchen Situationen und Verhältnissen diese Vertragskonstellation sinnvoll ist, wollen wir hier nachgehen.

verbundene Lebensversicherung sinnvoll
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Geschäftspartner

Bei einer Risikolebensversicherung auf zwei verbundene Leben wird die Versicherungssumme verständlicherweise nur einmal ausgezahlt, dann, wenn die erste der beiden versicherten Personen verstirbt. Bei Geschäftspartnerschaften ist dies sinnvoll. Gerade bei einer Existenzgründung ist die Arbeitskraft der Firmeninhaber das Kapital des Unternehmens. Verstirbt einer der Beteiligten, muss möglicherweise ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin eingestellt werden. Die dadurch entstehenden Personalkosten können dann aus der Versicherungsleistung bestritten werden.

Ehepartner

Auch in Familien kommt es immer wieder vor, dass die Ehepartner einen solchen Vertrag wählen. Der Hintergrund ist, den Einkommensausfall des Verstorbenen zu kompensieren, beispielsweise bei einer bestehenden Baufinanzierung. Versicherungsvertreter bewerben diese Variante mit dem Hinweis, dass sie günstiger ist als zwei einzelne Verträge.

Wenn Kinder da sind

Kritisch wird dieses Konstrukt jedoch, wenn Kinder vorhanden sind. Die „verbundenen Leben“ werden nur einmal ausgezahlt und kompensiert damit nur ein nicht mehr vorhandenes Einkommen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Tod eines Elternteils bei kleineren Kindern mit erheblichen Kosten für den Hinterbliebenen verbunden ist. Entweder muss sich dieser Elternteil selbst aus dem Erwerbsleben ganz oder teilweise zurückziehen, um für die Kinder da zu sein, oder eine Haushaltshilfe muss engagiert werden. Dieses gilt auch, wenn der Elternteil verstirbt, der keinen direkten Beitrag zum Haushaltseinkommen leistet – die Tätigkeiten im Haushalt müssen dann gegen Entgelt von Dritten durchgeführt werden.

Ausbildung der Kinder

Ausbildung für Kinder ist teuer. Der Wegfall eines Einkommens kann daher massive Auswirkung auf die Ausbildung und die berufliche Zukunft der Kinder haben. Versterben beide Elternteile, wird bei einer verbundenen Lebensversicherung jedoch nur einmalig die Summe, sprich die Einkommenskompensation für einen Verdiener ausgezahlt. Das künftige finanzielle Defizit für die spätere Ausbildung liegt auf der Hand.

Das Fazit ist offensichtlich

Es gibt Situationen, für die eine verbundene Lebensversicherung sinnvoll ist. Sobald es in einer Familie aber kleine Kinder gibt, sollte für jeden Elternteil ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.