Blitzschlag Hausratversicherung pruefen

Überspannungsschäden durch Blitzschlag – Hausratversicherung prüfen!

Überspannungsschäden durch Blitzschlag können ziemlich teuer werden, wenn man sie aus eigener Tasche bezahlen muss. Daher sollten Sie Ihre Hausratversicherung prüfen.

Blitzschlag Hausratversicherung pruefen
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Der Sommer ist Gewitterzeit

Juli und August sind die Monate, in denen sich die Gewitter häufen. Als Naturschauspiel zwar schön anzusehen, aber ein Blitzschlag kann fatale Folgen haben. In den wenigsten Fällen führt der Einschlag eines Blitzes zu Schäden an Haus oder Mobiliar – dafür gibt es Blitzableiter. Sehr viel häufiger sind jedoch bei einem Gewitter Überspannungsschäden. In diesem Fall schlägt der Blitz in Ihr Portemonnaie ein.

Ältere Verträge oft ohne ausreichende Deckung

In der Wohngebäudeversicherung sind Elementarschäden wie Blitzeinschlag durchaus abgesichert, nur Überspannungsschäden müssen in der Regel gesondert vereinbart werden. Wenn eine elektronische Heizungssteuerung für ein Haus aufgrund Überspannung kaputt geht, muss der Besitzer mit einem vierstelligen Betrag für Reparatur oder Austausch rechnen. Ein Einschluss der Klausel „Versicherungsschutz für Überspannungsschäden“ kostet zwar ein paar Euro mehr im Jahr, ist aber auf jeden Fall empfehlenswert.

Hausratversicherung überprüfen

Ältere Hausratversicherungen bieten normalerweise auch keinen Schutz bei Überspannung an. Überprüfen Sie Ihren Vertrag dahin gehend, denn nicht nur Fernseher können darunter leiden. Betroffen sind im Prinzip alle elektrischen Geräte, vom Radio über den LAN-Router, PC, Fernseher und Gefriertruhe. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Schaden einer durch Überspannung defekten Gefriertruhe auch das Gefriergut mit einbeziehen kann. In diesem Fall belief sich der Gesamtschaden auf über 2.000 Euro. Hochwertige Fernseher und Stereoanlagen führen häufig bei Überspannung dazu, dass Versicherungsnehmer nur einen geringen Teil des Anschaffungswertes ersetzt bekommen.

Versicherungsschutz richtig berechnen

Der Versicherungsschutz für Überspannungsschäden ist prozentual abhängig von der Versicherungssumme. Das gilt für die Wohngebäudeversicherung ebenso wie für die Hausratversicherung. Ermitteln Sie einmal, wie hoch der Gesamtschaden im Falle einer Überspannung sein kann und setzen Sie diesen Wert in Relation zu Ihrer Versicherungssumme. Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarifvariante können Sie eine Entschädigung in der Höhe zwischen fünf und 20 Prozent der Versicherungssumme abdecken.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.