Hausratversicherung für Studenten

Hausratversicherung für Studenten – Achten Sie auf diese zwei Unterschiede!

Studenten, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, brauchen eine eigene Hausratversicherung. Auf welche zwei Punkte Studenten besonders achten sollten, lesen Sie hier.

Hausratversicherung für Studenten
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Eigene Hausratversicherung abschließen

Wer als Student noch bei den Eltern lebt, ist mit seinem Hausrat über die Eltern versichert. Immer mehr Studenten besuchen aber nicht die Universität in der Heimatstadt, sondern suchen sich eine Hochschule aus, die weiter entfernt ist. Für die ersten drei Monate ist der Hausrat in der neuen Bleibe nach wie vor über die Eltern abgedeckt (Außenversicherung). Danach wird bei einer eigenen Bleibe auch ein eigener Vertrag notwendig.

Der Abschluss des erstbesten oder preiswertesten Versicherungsangebotes geht aber häufig am Bedarf der Jungakademiker vorbei, zwei wichtige Punkte werden hier nicht berücksichtigt.

Notebook und Laptops mitversichern

Die speziell für Studenten konzipierte Hausratversicherung schließt auch den Ersatz des Notebooks mit ein, wenn dieses in der Uni abhanden kommt. Waren es früher die Fahrräder, die auf dem Campus öfter „den Besitzer wechselten“ , so sind heute die Laptops und Netbooks im Fokus von Dieben. Gerade Besitzer hochwertiger Geräte sollten darauf achten, dass für diese auch auf dem Universitätsgelände Versicherungsschutz besteht.





Bei Wohngemeinschaften separat versichern

Die Mieten explodieren nicht nur in den Universitätsstädten. Dort jedoch sind junge Menschen besonders davon betroffen. In vielen Fällen lautet die Lösung daher, in einer Wohngemeinschaft mit anderen zu leben. Klassische Hausratversicherungen sehen hier nur eingeschränkt Lösungen vor. Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz nur für die Person besteht, die im Antrag als Versicherungsnehmer aufgeführt ist, und eine Liste der zu versichernden Gegenstände aufgeführt wird. Hat nur ein WG-Mitglied den Mietvertrag als Hauptmieter unterschrieben, sollten alle anderen Bewohner für die von ihnen genutzten Räume einen separaten Vertrag abschließen.

Fazit

In allen anderen Belangen besteht kein Unterschied zu den klassischen Verträgen. Versicherungsschutz besteht für

  • Einbruch-Diebstahl,
  • Leitungswasserschäden,
  • Feuer und Sturmschäden.

Fahrräder können über einen zusätzlichen Baustein mitversichert werden. Entsprechende Versicherungsvergleiche im Internet geben erste Anhaltspunkte.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.