Verkehrsrechtsschutzversicherung achten

Verkehrsrechtsschutzversicherung – Worauf vor Abschluss zu achten ist

Ordnungswidrigkeiten, Bußgelder oder Streit beim Autokauf, alles Faktoren die richtig Geld kosten. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann diese auffangen, wenn Sie vor dem Abschluss einiges beachten.

Verkehrsrechtsschutzversicherung achten
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Nirgendwo sind Sie so dem Risiko ausgesetzt, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, wie als Verkehrsteilnehmer. Das kann bereits bei einer Vertragsstreitigkeit mit dem Autohändler beginnen. Bei Unfällen ist die Rechtslage, ebenso wie bei Ordnungswidrigkeiten auch, häufig nicht immer eindeutig. Viele Bürger machen sich keine Vorstellung über die Höhe der Prozesskosten, daher ist es wirklich eine Überlegung wert, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen.

Kleiner Streitwert – Große Kosten

Bereits ein Streitwert von 600 Euro verursacht Prozesskosten in Höhe von 455,16 Euro in der ersten Instanz. Ein Streitwert von 3.000 Euro schlägt erstinstanzlich mit 1.585,34 Euro zu Buche, in der zweiten Instanz kommen noch einmal 1.663,10 Euro dazu. Noch nicht eingerechnet sind die Kosten für Gutachter, Zeugen etc.

Vor diesem Hintergrund ist die Überlegung, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen, sicher vernünftig. Nun nimmt jede Gesellschaft natürlich für sich in Anspruch, die beste Absicherung zu den günstigsten Konditionen anzubieten. Tatsächlich gibt es gravierende Unterschiede. Welches sind die Punkte im Leistungsspektrum, die Sie vor Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung beachten sollten?





1. Fragen Sie nach einer Anwaltshotline

Das Unternehmen sollte mit einer Anwaltshotline kooperieren. In der Regel hat eine Verkehrsrechtsschutzversicherung einen Selbstbehalt. Dieser wird fällig, wenn Sie das erste Mal einen Anwalt aufsuchen, und sei es nur, um den Sachverhalt prüfen zu lassen. Bei einer Anwaltshotline haben Sie den Vorteil, dass Sie die erste Prüfung der Umstände telefonisch vornehmen können. Ein Selbstbehalt fällt in diesem Moment nicht an. Das erspart das Ärgernis, 150 Euro zu bezahlen, um zu erfahren, dass eine Klage sinnlos ist.

2. Bestehen Sie auf Kooperation mit Fachanwälten

Der Versicherer sollte über die Anwaltshotline hinaus mit entsprechenden Fachanwälten kooperieren und Ihnen einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe benennen können.

3. Versicherer sollte auch Gutachterkosten tragen

Laut einer Aussage des AvD sind viele Bußgelder aus Radarkontrollen rechtlich nicht haltbar. Zum einen seien entweder die Fotos anzweifelbar, oder noch schlimmer, die Radargeräte ungenau geeicht. Im letzten Fall kann ein Gutachter den Beweis erbringen, ob das verwendete Gerät korrekt gemessen hat. Diese Gutachterkosten gehen aber in die Tausende – für einen Durchschnittsbürger kaum zu bezahlen. Ihre Versicherung sollte diese Kosten auch bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten übernehmen.

4. Achten Sie auf eine ausreichende Versicherungssumme

Da auch Kosten im Ausland erstattet werden, sollte die Versicherungssumme ausreichend angesetzt sein. 150.000 Euro können bei Strafverfahren im Ausland recht schnell erreicht sein. Eine Kaution von 10.000 Euro, wie von manchen Versicherern angeboten, ist bei weitem nicht ausreichend. Mit einer Kautionssumme von mindestens 100.000 Euro sind Sie auf jeden Fall besser beraten.

Verkehrsrechtsschutzversicherung beachten
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5. Achten Sie auf eine weltweite Deckung

Wenn Sie häufig außerhalb der EU und den Mittelmeeranreinerstaaten mit dem Auto unterwegs sind, achten Sie auf eine höchstmögliche Versicherungssumme zur weltweiten Deckung. Diese kann als Baustein in den Vertrag mit aufgenommen werden.

Verkehrsrechtsschutz als kostengünstige Assistance-Leistung anderer Produkte erfüllt in den seltensten Fällen diese Ansprüche und ist nur eingeschränkt empfehlenswert. Vor dem Hintergrund der oben aufgezeigten Prozesskosten, und die Beispiele bewegen sich im unteren Kostensegment, sind Sie im Schadensfall mit einer hochwertigen, aber auch eventuell etwas teureren Absicherung, besser beraten.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.