Nach der Trennung: Wer bekommt die Kinder?

Nach einer Trennung kommt es hรคufig zum Streit um die gemeinsamen Kinder. Leider bleibt das Wohl der Kinder dabei oft unberรผcksichtigt.

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Kinder leiden am meisten unter einer Trennung ยฉ Pixel-Shot/ stock.adobe.com

Viele Beziehungen verlaufen leider nicht immer so harmonisch, wie wir es uns wรผnschen. Kommt es zur Trennung, ist der Schmerz bei allen Beteiligten meist enorm. Was aber, wenn Kinder aus dieser Beziehung hervorgegangen sind? Bei wem bleiben sie nach der Trennung? Darf der andere Elternteil sie regelmรครŸig sehen? Diese und weitere Fragen klรคren wir in folgendem Artikel.

Kindeswohl hat Vorrang

Festzuhalten ist, dass die Belange des Kindes im Vordergrund stehen und grundsรคtzlich zum Wohle des Kindes entschieden werden sollte.

An dieser Stelle ist es sinnvoll, zuerst einmal die Begriffe โ€žSorgerechtโ€œ, โ€žAufenthaltsbestimmungsrechtโ€œ und โ€žUmgangsrechtโ€œ nรคher zu erlรคutern. Zur Vereinfachung wird nur von einem gemeinsamen Kind ausgegangen. Natรผrlich kรถnnen die folgenden Erklรคrungen auch auf Familien mit mehreren Kindern รผbertragen werden.

Sorgerecht

Das Sorgerecht umfasst die gesamte elterliche Sorge fรผr das minderjรคhrige Kind. Diese erstreckt sich sowohl auf die Vermรถgenssorge als auch auf die Personensorge. Wer das Sorgerecht hat, verpflichtet sich also zum Schutz des kindlichen Vermรถgens und zur Sorge um das gemeinsame Kind. Dies betrifft beispielsweise die Gesundheit, die schulische Bildung wie auch die spรคtere Ausbildung des Kindes.





Bei verheirateten Eltern besteht automatisch ein gemeinsames Sorgerecht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ehe schon vor der Geburt des (gemeinsamen) Kindes bestand oder erst danach vollzogen wurde.

Bei unverheirateten Eltern bekommt die Mutter nach der Geburt automatisch das alleinige Sorgerecht. Allerdings kann hier der Vater allein oder beide Elternteile zusammen eine Sorgerechtserklรคrung abgeben, sodass beide Elternteile das Sorgerecht ausรผben kรถnnen. Details hierzu sind im ยง 1626a Bรผrgerliches Gesetzbuch (BGB) nachzulesen.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Bestandteil des Sorgerechts, genauer der Personensorge. Es erlaubt dem Inhaber, รผber den gewรถhnlichen Aufenthaltsort des minderjรคhrigen Kindes zu entscheiden.

Wer das Sorgerecht fรผr das gemeinsame Kind hat, hat automatisch auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. So kann dieses bei nur einem oder bei beiden Elternteilen liegen.


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Umgangsrecht

Das Umgangsrecht ist im ยง 1684 BGB geregelt. Demnach hat jedes Elternteil prinzipiell das Recht auf Umgang mit dem gemeinsamen minderjรคhrigen Kind, wie auch das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern hat. Das Umgangsrecht beinhaltet aber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. So nรคmlich die Pflicht zum Umgang mit dem minderjรคhrigen Kind.

Gemeinsames Sorgerecht

Wenn wรคhrend der Partnerschaft ein gemeinsames Sorgerecht und damit auch ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht bestand, bleibt dies grundsรคtzlich auch nach der Trennung weiter bestehen.

Da mit dem Ende der Beziehung meist auch eine rรคumliche Trennung einhergeht, muss eine Regelung รผber den Aufenthalt des Kindes gefunden werden. Nicht immer gelingt es den ehemaligen Lebenspartnern eine friedliche Lรถsung auszuarbeiten, sodass eine Entscheidung vom Familiengericht gefรคllt werden muss.

Beantragung alleiniges Sorgerecht

Es kommt nicht selten vor, dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht und damit auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen mรถchte. Die Hรผrden dafรผr sind allerdings sehr hoch. Denn wie eingangs schon erwรคhnt, steht das Kindeswohl im Vordergrund. Die Familiengerichte entziehen das Sorgerecht in der Regel nur, wenn das Kindeswohl gefรคhrdet ist. (Lesen Sie dazu auch โ€žSorgerecht beantragen โ€“ Das mรผssen Sie beachtenโ€œ)

Dabei reicht es allerdings nicht aus, einfach nur zu behaupten, dass das Kindeswohl beim anderen Elternteil gefรคhrdet ist. Ohne handfeste Beweise kann in einem Sorgerechtsstreit nicht viel erreicht werden. Ein erster Anlaufpunkt in solch einem Fall kann das Jugendamt sein. Gemeinsam mit den Mitarbeitern kann nach Lรถsungen zum Wohle des Kindes geschaut werden. Wenn aber auch das Jugendamt nicht weiter helfen kann, kรถnnte es sinnvoll sein, jemanden zu beauftragen, der fรผr Sie unauffรคllig ermitteln und Beweise liefern kann.

Das Gericht kann auch entscheiden, dass beide Elternteile das Sorgerecht behalten, aber einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wird. Das Umgangsrecht bleibt hiervon unangetastet.

Alleiniges Sorgerecht

Wie bereits erwรคhnt, bekommt bei unverheirateten Paaren die Mutter nach der Geburt das alleinige Sorgerecht und damit auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Vater keinerlei Rechte hat. Zum einen hat er die Mรถglichkeit einer Erklรคrung der gemeinsamen Sorge und zum anderen steht ihm das oben genannte Umgangsrecht zu.

Umgang mit anderem Elternteil verwehrt

Gelegentlich kommt es vor, dass der sorgeberechtigte Elternteil dem anderen Elternteil den Umgang mit dem eigenen Kind verwehrt. Allerdings wird dadurch das Wohl des Kindes gefรคhrdet, da ein Kind beide Elternteile fรผr eine gesunde Entwicklung braucht.

Dies kann zum Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes fรผhren und im schlimmsten Fall sogar einen Entzug des Sorgerechtes begrรผnden.

ยป Tipp: Kein Elternteil muss machtlos mit ansehen, wenn ihm der Umgang mit seinem Kind verwehrt wird. Dieser kann nรคmlich eingeklagt werden.

Weigert sich der aufenthaltsbestimmungsberechtigte Elternteil nach einer Umgangsregelung durch das Gericht noch immer den Umgang zuzulassen, muss er mit einer Geldstrafe oder sogar mit Haft rechnen.

Kind verweigert Umgang mit anderem Elternteil

Wenn sich das Kind standhaft gegen den Kontakt zum umgangsberechtigten Elternteil wehrt, ist zunรคchst einmal der Grund dafรผr zu suchen. Vielleicht ist es mit der Trennungssituation รผberfordert oder es fรผhlt sich im neuen Zuhause des Ex-Partners nicht wohl.

Wenn das Kindeswohl durch den fehlenden Umgang gefรคhrdet ist, mรผsste dieser auch gegen den Willen des Kindes durchgesetzt werden. Hier hat das Kindeswohl mehr Gewicht als der Kindeswille.

Sollte aber ein kinderpsychologisches Gutachten belegen, dass das Kindeswohl durch den Umgang mit dem umgangsberechtigten Elternteil gefรคhrdet ist, so wird dem Willen des Kindes entsprochen und der Umgang unterbunden.

Umgangsmodelle

Das klassische Umgangsmodell sieht vor, dass der Lebensmittelpunkt des Kindes bei einem Elternteil liegt. Oftmals ist dies die Mutter. Der umgangsberechtigte Elternteil kann das Kind meist alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag zu sich holen. Zusรคtzlich kann noch ein weiterer Tag in der Woche vereinbart werden, an dem das Kind den Nachmittag dort verbringt.

Beim Wechselmodell pendelt das Kind regelmรครŸig zwischen beiden Eltern. Dies kann im wรถchentlichen wie auch halbwรถchentlichen Rhythmus geschehen. Andere individuelle Vereinbarungen sind darรผber hinaus auch mรถglich.

Beim Wechselmodell sollte berรผcksichtigt werden, dass vor allem Kleinkinder mit dieser Art des Umgangs รผberfordert sein kรถnnen. Je รคlter die Kinder werden, desto leichter fรคllt ihnen die Umsetzung des Wechselmodells.

Fazit

Nach einer Trennung haben grundsรคtzlich beide Elternteile ein Recht auf gemeinsame Zeit mit ihrem Kind. Allerdings sollte das Kindeswohl bei der Entscheidung รผber den gewรถhnlichen Aufenthalt im Vordergrund stehen. Dem anderen Elternteil steht ein regelmรครŸiger Umgang mit dem Kind zu.

Sollte es dem Kind aber bei einem der Elternteile nicht gut gehen – sprich, das Kindeswohl ist in Gefahr – dann muss das Familiengericht eine andere Lรถsung zum bisherigen Umgangsrecht finden und gegebenenfalls dem Elternteil, der das Wohl des Kindes gefรคhrdet, das Umgangsrecht entziehen.

 

Tipps von Stefanie

Steffi gehรถrt zum Team von Tipps.net. Als berufstรคtige Mutter ist sie vor allem Expertin fรผr Kindererziehung und Familienmanagement. Aber auch aus Ihrem Garten bringt sie viele gute Tipps mit.

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