Bausparvertrag kündigen

Bausparvertrag kündigen – Das müssen Sie beachten

Aus finanziellen Engpässen überlegen viele, Ihren Bausparvertrag zu kündigen. Was Sie beim Bausparvertrag kündigen alle beachten müssen, erfahren Sie hier.

Bausparvertrag kündigen
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Lebensveränderungen

Durch unterschiedliche Lebensveränderungen kann es passieren, dass manche Ihren Bausparvertrag nicht mehr weiter finanzieren können und deshalb überlegen diesen zu kündigen. Prinzipiell spricht nichts dagegen und die Kündigung kann auch jederzeit erfolgen. Doch müssen Sie hier unterscheiden, ob Ihr Bausparguthaben oder Ihr Bauspardarlehen gekündigt werden soll.

» Hier gelten immer die jeweiligen Vertragsvereinbarungen sowie AGBs der einzelnen Bausparkassen, die eine Kündigung des jeweiligen Bausparvertrages exakt beschreiben. Daher schauen Sie für die Kündigung genau in Ihren Vertrag.

Bausparguthaben kündigen

Wenn Sie Ihr Bausparvertrag mit Bausparguthaben kündigen wollen, muss das in jedem Fall schriftlich erfolgen. Beachten Sie die Kündigungsfristen Ihrer Bausparkasse. In vielen Verträgen werden Sie auch wiederfinden, dass die Auszahlungsfrist des Guthabens variiert. Im Durchschnitt werden dazu 3 bis 6 Monate einkalkuliert, ebenfalls wird eine Vorfälligkeitsentschädigung eingeholt.





Sie sollten unbedingt daran, denken, dass Sie nicht den Betrag wieder bekommen, der sich im Moment auf dem Bausparkonto befindet, sondern nur das was Sie alleine eingezahlt haben. Die Abschlussgebühren, die Sie anfangs gezahlt haben, bleiben bei der Bank. Auch die Prämienzahlungen oder sonstigen Leistungen, die Sie erhalten haben, bekommen Sie nicht ausgezahlt. Sie haben also definitiv einen finanziellen Nachteil bei einer Guthabenkündigung.

» Tipp

Sie sollten Ihren Bausparvertrag nur bei zwingender Notwendigkeit kündigen. Denken Sie eher darüber nach Ihren Bausparvertrag ruhen zu lassen oder die Bausparsumme, die Sie monatlich zahlen, zu verringern. So gehen Ihnen die Prämienzahlungen nicht verloren.

Bauspardarlehen kündigen

Möchten Sie einfach Ihr Bauspardarlehen kündigen, müssen Sie lediglich die offene Darlehenssumme in Form einer Sondertilgung zurückzahlen. Automatisch ist somit der Darlehensvertrag beendet. Es kann aber passieren, dass die Bausparkasse Ihnen noch geringe Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellt.

» Tipp

Bei Umschuldung eines Bauspardarlehens sollten immer die relativ günstigen Bausparkonditionen im Blickpunkt stehen. Auch wenn die Rückzahlungsbeträge oftmals immens hoch ausfallen.

Ringo

Ringo ist der Betreiber von Tipps.net und versucht bereits seit 2001 das Internet mit Tipps und guten Ratgebern ein wenig hilfreicher zu machen. Seine Themen liegen bevorzugt in den Bereichen Finanzen, Auto und Heimwerken.