Verschiedene Dinge können dazu führen, dass der Bausparvertrag vorübergehend stillgelegt werden soll. Wie Sie Ihren Bausparvertrag ruhen lassen, erfahren Sie hier.

Inhaltsverzeichnis
Anpassung an die Lebenssituation
Während der Ansparphase haben Sie bei einem Bausparvertrag jederzeit die Möglichkeit diesen ruhen zu lassen. Das bedeutet, dass Sie über einen bestimmten Zeitraum einfach keine Zahlungen mehr vornehmen. Wenn Sie zum Beispiel einmal arbeitslos werden sollten und Ihr Geld knapp werden sollte, dann können Sie auf Einzahlungen bei Ihrem Baussparvertrag verzichten. Sie können Ihren Bausparvertrag aber auch aus anderen Gründen ruhen lassen. Wenn Sie sich dafür entscheiden mit den Einzahlungen auf Ihren Bausparvertrag zu pausieren, dann haben wir drei Tipps für Sie.
Bausparkasse informieren
In den meisten Fällen wird der von Ihnen festgelegte Betrag von Ihrem Konto abgebucht. Sie sollten Ihrer Bausparkasse also ein Schreiben anfertigen, dass bis auf Widerruf oder bis zu einem bestimmten Termin kein Geld mehr von Ihrem Konto eingezogen werden soll. Dies muss in der erste Schritt sein, damit es zum Stopp der Einzahlungen kommt.
Gründe für Ruhelegung
Der Hauptgrund, weswegen sich viele zu einer Ruhelegung entscheiden, sind wohl finanzielle Engpässe oder anderweitige Finanzverpflichtungen. Bei vielen hat das auch den Grund, dass ein geplantes Bauvorhaben nicht mehr realisiert werden soll. Viele Bausparkassen bieten während solcher Ruhephasen ihren Kunden sogar Alternativlösungen, wie beispielsweise die Teilung eines Bausparers, an. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Art des Geldanlegens nochmal grundsätzlich verändert wird.
Vorteile
Bevor Sie Ihren Bausparvertrag kündigen oder abtreten ist die Ruhepause natürlich eine hervorragende Alternative. Bei dieser Möglichkeit gehen Ihre Prämienzahlungen und die Abschlussgebühren, die Sie anfangs bezahlen mussten, nämlich nicht verloren.
Fazit
Sie sollten auch wissen, dass Sie einen Bausparer auch nur mit vermögenswirksamen Leistungen weiterführen können. Wenn Sie die Wohnungsbauprämie beantragen wollen, was Sie natürlich jedes Jahr machen sollten, müssen Sie einen Betrag von 50,- Euro im Jahr eingezahlt haben, um die Wohnungsbauprämie zu bekommen.