Bausparen mit Riester

Bausparen mit Riester – Wie funktioniert das?

Entscheiden Sie sich für das Bausparen mit Riester, dann nutzen Sie die staatlichen Zulagen optimal. Wie das Ganze funktioniert, erfahren Sie hier genauer.

Bausparen mit Riester
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Wer kann solch einen Riester-Bausparvertrag abschließen?

Riester-zertifizierte Bausparverträge dienen der Altersvorsorge und unterliegen somit dem Eigenheimrentengesetz. Dies besagt, dass selbst genutztes Wohneigentum gefördert wird, wenn der Riester-Bausparvertrag innerhalb der Förderprodukte aufgenommen wurde. Auch Menschen, die bereits eine Erwerbsminderungsrente erhalten, können einen solchen Riester-Bausparvertrag abschließen. Angeboten wird der Riester-zertifizierte Bausparvertrag von allen namhaften Bausparkassen.

Wichtig Expertenberatung

Vor Abschluss des Vertrages sollten Sie unbedingt ein Beratungsgespräch mit einer Fachkraft in Anspruch nehmen. Achten Sie darauf, dass es sich dabei um eine seriösen Ansprechpartner handelt.

Für welchen Zweck kann die Bausparsumme genutzt werden?

Die Bausparsumme darf zum Ende der Ansparphase ausschließlich zum Zwecke selbst genutzten Wohneigentums entnommen werden. Natürlich dürfen aber auch bestehende Immobilienkredite für solche Wohnobjekte mit dem Riester-Bausparvertrag zurückbezahlt beziehungsweise ausgelöst werden. Mit einem Riester-Bausparvertrag können Sie auch ein Dauerwohnrecht erwerben. Sie müssen das angesparte Geld also zum Zwecke des eigenen Wohnens einsetzen.





Zu berücksichtigen gilt, dass der Riester-Bausparer während der Ansparphase steuerlich begünstigt wird, jedoch die Auszahlung bei Renteneintritt eine nachträgliche Einkommensbesteuerung erfährt. Allerdings liegt der Steuersatz im Ruhestand deutlich unter dem eines Berufstätigen, womit diese nachgelagerte Besteuerung immer noch als rentabel bezeichnet werden darf. Zumal Sie als Bausparer wählen können, ob Sie die Steuerforderung mit einem Rabatt von 30 Prozent sofort bezahlen, oder sich hierfür 25 Jahre mit Teilzahlungsraten Zeit lassen.

Fördermittel behalten

Veräußern Sie Ihr mit einem Riester-Bausparvertrag gefördertes Wohneigentum, dann müssen Sie innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens in ein neues, selbst genutztes Wohneigentum investieren. Ansonsten wird nämlich eine Rückzahlung der Fördermittel, auch in Teilen, fällig.

Um die volle Riester-Förderung zu erhalten, muss die Tilgungsrate Ihres Riester-Bauspardarlehens, sofern Sie es während Ihrer aktiven Berufstätigkeit in Anspruch nehmen, 4 Prozent Ihres Vorjahreseinkommens entsprechen. In dieser Tilgungsrate sind Darlehenszinsen nicht enthalten.

Ringo

Ringo ist der Betreiber von Tipps.net und versucht bereits seit 2001 das Internet mit Tipps und guten Ratgebern ein wenig hilfreicher zu machen. Seine Themen liegen bevorzugt in den Bereichen Finanzen, Auto und Heimwerken.