Versicherungspraemie beim Zweitwagen sparen

Versicherungsprämie beim Zweitwagen sparen – So funktioniert’s

Viele Haushalte verfügen inzwischen über ein zweites Auto. Lesen Sie hier, wie Sie in Bezug auf die Versicherungsprämie beim Zweitwagen sparen können.

Versicherungspraemie beim Zweitwagen sparen
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Zweitwagen in der gleichen Rabattstufe wie das Erstfahrzeug versichern

Normalerweise beginnt die Einstufung eines Zweitfahrzeuges in der Schadensfreiheitsklasse 2 mit 85%. Nicht alle Versicherer bieten ihren Versicherungsnehmern an, das zweite  Auto in der gleichen Rabattstufe wie das Erstfahrzeug zu versichern. Es gibt jedoch bereits solche Unternehmen am Markt. Vor allem für Kinder mit noch geringem Einkommen, die das eigene Auto als Zweitwagen über die Eltern versichern, profitieren von dieser Möglichkeit enorm.

Ersparnis von einigen hundert Euro möglich

Bei einem günstigen Versicherungsverlauf ist der Erstwagen oft mit einer Einstufung von 30% oder noch günstiger versichert. Für einen Durchschnittshaushalt ist bei einer solchen Reduzierung der Versicherungsprämie für den Zweitwagen leicht eine Ersparnis von einigen hundert Euro möglich.

Versicherung wechseln

Wenn Ihnen Ihr Versicherer dieses Angebot nicht unterbreitet und sich auch nicht verhandlungsbereit zeigt, wäre ein Versicherungsvergleich im Internet ein erster Schritt. Es ist zunächst wichtig die Kosteneinsparung zu ermitteln und in die Wege zu leiten. Die Kündigungsfrist für Kfz-Versicherungen endet immer am 30. November eines Jahres.

Folgende Punkte gilt es dabei zu beachten:

  • Beide Fahrzeuge müssen bei derselben Gesellschaft versichert werden.
  • Es gibt Versicherer, die im laufenden Versicherungsjahr den Antrag für das Erstfahrzeug für das Folgejahr als Grundlage akzeptieren, den Zweitwagen, wenn er jetzt neu angeschafft wird, bereits mit der günstigeren Versicherungsprämie einzustufen.
  • Manche Versicherer räumen diese Rabattierung nur dann ein, wenn alle Fahrer älter als 23 sind.
  • Die Einstufung ist nur für diese Gesellschaft gültig. Bei einem späteren Versichererwechsel wird die SF-Klasse an die neue Gesellschaft gemeldet, die Sie sich mit dem Zweitwagen ohne die interne Einstufung erfahren hätten.
  • Wenn Sie in drei Jahren zu einem anderen Versicherer wechseln, wird an diesen die SF-Klasse vier aus dem Vorjahr gemeldet. Davon bleibt der Erstwagen natürlich unberührt.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.