Werden die Ferien durch einen Unfall im Ausland getrübt, ist schnelles Handeln gefragt. Wie Sie sich richtig verhalten, zeigt unsere Checkliste.
Ein Unfall ist immer ärgerlich, gleich ob er in Deutschland oder im Ausland passiert. Mit Beginn der Reisezeit erhöht sich aber zwangsläufig das statistische Risiko, dass deutsche Autofahrer im Ausland einen Unfall haben könnten.
Um unnötige, zusätzliche Probleme zu vermeiden, gibt es einige Dinge, die Sie in diesem Fall länderübergreifend beachten sollten.
Inhaltsverzeichnis
Notruf 112 gilt europaweit
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, gleich ob mit Personenschaden oder nicht, rufen Sie die Polizei. Die Rufnummer 112 ist dafür europaweit gültig. Der Notruf ist auch vom Handy aus gebührenfrei, die Unterstützung kann häufig in unterschiedlichen Sprachen angefordert werden.
Ohne grüne Versicherungskarte nicht auf die Reise
Grundsätzlich sollte die grüne Versicherungskarte immer im Reisegepäck sein. Zum einen bestätigt sie, dass Sie gemäß den Vorschriften des jeweiligen Landes versichert sind, zum anderen befinden sich darauf die Kontaktdaten der Ansprechpartner vor Ort.
In welchen Ländern ist ein Polizeiprotokoll Pflicht?
Auch wenn die Polizei in Deutschland mit Präsenz bei Bagatellschäden eher zurückhaltend ist, gibt es einige Länder, in denen grundsätzlich und immer ein Polizeiprotokoll angefertigt werden muss. Dabei handelt es sich um
- Bulgarien
- Kroatien
- Polen
- Rumänien
- Slowenien
- Slowakei
- Tschechien
- Ungarn
Weitere Verhaltenstipps bei einem Unfall im Ausland
Für die Schadenregulierung muss der Unfallhergang genau dokumentiert werden. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie alle notwendigen Daten erfassen, dazu gehören auch die Ausweisdaten des Unfallgegners.
- Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln machen den Unfallhergang nachvollziehbarer und dokumentieren das Ausmaß des Schadens. Über Ihren KFZ-Versicherer erhalten Sie den mehrsprachigen europäischen Unfallbericht. Es ist durchaus sinnvoll, diesen bei der Reise mit sich zu führen.
- Haben Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Totalschaden erlitten, lassen Sie das Auto von einem Gutachter vor dem Verschrotten untersuchen.
- Um bei möglichen Schmerzensgeldforderungen gegenüber der ausländischen Haftpflichtversicherung auf der sicheren Seite zu sein, suchen Sie einen Arzt am Urlaubsort auf und lassen Sie sich ein Attest über die erlittenen Verletzungen ausstellen.
- Die Versicherungssummen im Ausland sind in den meisten Fällen deutlich niedriger als in Deutschland. Es empfiehlt sich daher, einen speziellen Auslandsschutz für die Reise zu beantragen. In diesem Fall übernimmt die eigene Haftpflichtversicherung die Leistung des Unfallgegners und nimmt diesen dann später in Regress.