Ein Fahrzeugwechsel ist für viele Fahrzeugführer ein sehr aufregendes Ereignis. Das alte Fahrzeug sollte allerdings erst abgemeldet werden. Wie’s geht, verrät unsere Anleitung.
Wenn Sie als Fahrzeugeigentümer Ihr Auto nach einem Verkauf abmelden möchten, sollten Sie zunächst sicherstellen, dass die dafür erforderlichen Unterlagen bereit liegen. Die wichtigsten Dokumente sind:
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- amtliche Kennzeichen
Personalausweis oder Reisepass sind notwendig, um sich in der Zulassungsbehörde zu legitimieren. Die amtlichen Kennzeichen werden benötigt, um die aufgeklebten Plaketten entsprechend zu entfernen.
Inhaltsverzeichnis
Abmeldung beim finanzierten Fahrzeug
Bei finanzierten Fahrzeugen ist der Fahrzeugbrief in der Regel bei einer Bank hinterlegt. In diesen Fällen können Sie als Fahrzeugbesitzer eine Abmeldung nicht ohne weiteres durchführen. Sinnvoll ist hier eine zeitnahe Rücksprache mit der finanzierenden Bank.
- Sie als Kreditnehmer können in einem solchen Fall den Kreditbetrag bei der Bank ablösen und erhalten anschließend den Fahrzeugbrief.
- Wenn Sie das finanzierende Fahrzeug verkaufen möchten, besteht die Möglichkeit, dass der neue Eigentümer die Ablösung des Kredites bei der Bank übernimmt und anschließend die Abmeldung bzw. Ummeldung des Fahrzeuges selbst durchführt. Wenn Sie sich für diese Variante entscheiden, sollten Sie den Kaufvertrag in zweifacher Ausfertigung schließen, in dem die Zahlungsvereinbarungen genauestens dokumentiert sind.
Nicht notwendige Dokumente
Die Bescheinigungen für die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung sind beim Auto abmelden nicht notwendig. Nur wer das Fahrzeug wieder anmelden möchte, benötigt eine aktuelle Bescheinigung über eine mängelfrei bestandene Hauptuntersuchung und einer bestandenen Abgasuntersuchung, welche darin enthalten ist.
Kosten einer Fahrzeugabmeldung
Wie bereits bei der Anmeldung des Fahrzeugs, werden bei der Abmeldung in der Zulassungsbehörde ebenfalls Gebühren in Rechnung gestellt. Diese können je nach Zulassungsbezirk leicht variieren. Es ist damit zu rechnen, dass Kosten zwischen 15,- Euro und 25,- Euro fällig werden.
Abmeldung der Kfz-Steuer
Mit der Abmeldung des Fahrzeugs in der Zulassungsbehörde erfolgt automatisch eine Meldung an das zuständige Finanzamt, dass das Fahrzeug abgemeldet wurde. Die Erstattung der eventuell zuviel gezahlten Kraftfahrzeugsteuer erfolgt kurze Zeit später. In der Regel wird die Erstattung durch einen Verrechnungsscheck sichergestellt. Den Verrechnungsscheck können Sie dann bei Ihrer Bank zur Gutschrift einreichen.
Meldung bei der Versicherung
Wenn Sie das Fahrzeug erfolgreich abgemeldet haben, erfolgt nach einiger Zeit auch automatisch eine Meldung über die Abmeldung des Fahrzeugs an die Versicherung, welche die Deckungszusage erteilt hat. Diese Bearbeitungsvorgänge können allerdings mitunter mehrere Wochen dauern. Um eventuell vorausbezahlte Versicherungsbeiträge zeitnah erstattet zu bekommen, sollten Sie sich unmittelbar nach Abmeldung Ihres Autos bei Ihrer Versicherung melden und gegebenenfalls eine Abmeldebestätigung vorlegen, damit eine möglichst schnelle Erstattung der Beiträge gewährleistet werden kann.
Häufige Fehler bei einem Fahrzeugwechsel
Wenn Sie die genannten Hinweise grundsätzlich beachten, sollten Sie keine Schwierigkeiten und Probleme beim Auto abmelden haben. Leider gab es in der Vergangenheit nicht selten böse Überraschungen bei Fahrzeugverkäufen. Wenn Sie Ihr Auto verkaufen und die Abmeldung dem neuen Eigentümer überlassen, gehen Sie ein relativ unkalkulierbares Risiko ein. Der neue Eigentümer könnte das Auto nicht in der vereinbarten Frist ummelden, das heißt, dass eventuelle Blitzerfotos noch automatisch an Sie zugestellt werden. Auch die Kfz-Steuer müssten Sie tagelang umsonst zahlen. Hier ist also Vorsicht vor unseriösen Käufern und eventuellen Vereinbarungen im Kaufvertrag geboten.