BAföG und Wohngeld

BAföG und Wohngeld: In diesen Fällen können Sie beides beziehen

Schüler, Studenten und Azubis, die BAföG beziehen, können unter Umständen zusätzlich Wohngeld beantragen. In welchen Fällen das möglich ist, erkläre ich hier.

BAföG und Wohngeld
BAföG und Wohngeld können unter Umständen zeitgleich bezogen werden – © studio v-zwoelf / stock.adobe.com

Wer studiert, hat eine ganze Menge an Kosten für seinen Lebensunterhalt zu tragen. Wer nicht von zu Hause ausreichend mit Geldmitteln versorgt werden kann, für den gibt es einige Möglichkeiten, um staatliche Unterstützungen zu beanspruchen. Die Rede ist vom sogenannten BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz). Doch können Schüler, Azubis und Studenten zeitgleich auch Wohngeld beziehen?

Während BAföG hauptsächlich finanzielle Unterstützung für studienbezogene Ausgaben bietet, konzentriert sich Wohngeld auf Wohnkosten. Daher ist es möglich, sowohl von BAföG als auch von Wohngeld gleichzeitig profitieren zu können. Allerdings ist es eher schwierig, da hierfür einige Kriterien erfüllt werden müssen. Welche das sind, erkläre ich nachfolgend im Detail.

Unterstützung während einer Ausbildung

Die Suche nach bezahlbarem Wohnraum betrifft nicht nur Studenten. Auch Azubis und Schüler können in die Situation kommen, dass sie ihre gewünschte Ausbildung nur weit entfernt von zu Hause erhalten können. Das bedeutet, dass sie das Elternhaus für die Zeit der Ausbildung verlassen und am Ausbildungsstandort eine eigene Unterkunft beziehen müssen. Wohngeld kann immer beantragt werden. Doch sollten Sie sich vor der Antragstellung über die Chancen als Auszubildender oder Studierender auf einen positiven Bescheid informieren, da die Regelungen nicht nur vom Wohngeldgesetz beeinflusst werden.

Haben Schüler, Azubis und Studenten Anspruch auf Wohngeld?

Schüler, Azubis und Studierende haben keinen Anspruch auf unterstützende Zahlungen vom Wohnungsamt. So hat es der Gesetzgeber festgelegt, weil er für die finanzielle Versorgung von Auszubildenden das BAföG vorsieht. Schließlich ist im BAföG bereits ein Anteil an Wohngeld mit einkalkuliert. Wer Leistungen aus dem BAföG bezieht, wird deshalb in den meisten Fällen keine zusätzliche Unterstützung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) bekommen. Einen Wohngeldanspruch haben nur Schüler, Auszubildende und Studenten, wenn ihnen aus Sicht des Gesetzgebers kein BAföG zusteht oder sie BAföG als Bankdarlehen beziehen.





➡ Allerdings gilt:

Maßgebend für den Anspruch auf Wohngeld ist nicht nur, ob tatsächlich Geld nach dem BAföG ausgezahlt wird. Die Regelung lautet, dass das entscheidende Kriterium für Studenten und andere sich in der Ausbildung befindliche Personen ist, ob die angestrebte Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungswürdig ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob tatsächlich Geld aus der staatlichen Unterstützung fließt. Denn BAföG bekommt nur, bei dem die Einkommen von Eltern, Lebens- oder Ehepartnern bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Also hat, wer ein BAföG-förderfähiges Studium absolviert, aber kein staatliches Geld erhält, nach der gesetzlichen Regelung trotzdem keinen Anspruch auf den Bezug von Wohngeld.

Wohngeldzahlungen in bestimmten Konstellationen doch möglich

Wohngeld
Bei der Berechnung des Wohngeldes werden einige Faktoren einbezogen – © magele-picture / stock.adobe.com

Neben der Entscheidung über die Förderfähigkeit der Ausbildung oder des Studiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gibt es einige Ausnahmen, die doch eine Zahlung von Wohngeld auf Antrag ermöglichen. Es gibt vor allem bei Studenten einige Punkte, die den BAföG-Bezug verhindern. Sie erhalten beispielsweise kein BAföG, wenn Sie:

  • kein/e deutsche/r Staatsbürger/in sind
  • bei Beginn der Ausbildung oder des Studiums älter als 45 Jahre sind
  • kein Vollzeitstudium absolvieren
  • ohne ausreichende Begründung die Studienrichtung wechseln
  • während des Studiums pausieren
  • ein Zweitstudium bzw. eine Zweitausbildung absolvieren, die nicht auf das Erststudium bzw. die erste Ausbildung aufbaut
  • von anderen Organisationen ein Förderstipendium erhalten, mit dem Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können

➜ In diesen Fällen kann es also durchaus möglich sein, dass Sie Wohngeld beziehen können.

Weitere Ausnahmen für den Bezug von Wohngeld bei BAföG

Eine weitere Ausnahme gibt es bei Studenten, Schülern und Auszubildenden, die ihre BAföG-Zahlungen im gesamten Umfang als komplett rückzahlbares Darlehen ohne jeden Zuschuss erhalten. Diese BAföG-Empfänger können ebenfalls Wohngeld erhalten.

Wenn ein Student, Schüler oder Auszubildender mit nahen Angehörigen in einem Haushalt zusammenlebt, die sich selbst in keiner Ausbildung befinden, kann die Bedarfsgemeinschaft ebenso Wohngeld beantragen. Ein anschauliches Beispiel für eine solche Konstellation wäre eine studierende, alleinerziehende Mutter, die mit Ihrem Kind in einem Haushalt zusammenlebt. Die Studentin bezieht Leistungen nach dem Bundesausbildungsgesetz (BAföG). Durch die vom Gesetzgeber anerkannte Haushaltsgemeinschaft kann die Studentin jedoch Wohngeld beanspruchen.

? Mein Tipp: Anspruch im Zweifelsfall prüfen lassen

Wegen der vorhandenen Ausnahmeregelungen lohnt es sich für Studenten, Schüler und Azubis auf jeden Fall zu prüfen, ob neben dem BAföG ein zusätzlicher Bezug von Wohngeld möglich ist. Denn mit der Nutzung der vorhandenen Ressourcen können Studierende, Schüler und Auszubildende die finanziellen Herausforderungen besser bewältigen.

Stefanie

Steffi gehört zum Team von Tipps.net. Als berufstätige Mutter ist sie vor allem Expertin für Kindererziehung und Familienmanagement. Aber auch aus Ihrem Garten bringt sie viele gute Tipps mit.