Wohngeld für Heimbewohner

Wohngeld für Heimbewohner – Voraussetzungen & Hinweise zur Beantragung

Haben Heimbewohner Anspruch auf Wohngeld? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen! Welche das genau sind und wie Sie Wohngeld richtig beantragen, erkläre ich hier.

Wohngeld für Heimbewohner
Auch Heimbewohner können Wohngeld beantragen – © Jakob / stock.adobe.com


Das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz hat den Sinn, Menschen zu unterstützen, die sich eine angemessene Mietbelastung nicht leisten können. Eine Reform des Wohngelds sorgt nun sogar dafür, dass seit dem 1. Januar 2023 noch mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld haben. Möglich macht es das neue „Wohngeld Plus„. Dank diesem können nicht nur Betroffene, die zu Hause versorgt werden, eine Unterstützung beantragen, sondern auch Heimbewohner. Obendrein wurde die Höhe des Wohngelds angehoben sowie eine dauerhafte Heizkosten- und Klimakomponente eingeführt.

Voraussetzungen für die Zahlung von Wohngeld an Heimbewohner

Schwere gesundheitliche Einschränkungen sind häufig der Grund, warum viele Menschen auf eine besondere Pflege angewiesen sind. Wenn es für die Familienangehörigen nicht mehr realisierbar ist, führt der Weg oft in eine behinderten- bzw. seniorengerechte Einrichtung. Hier sorgt dann das Fachpersonal für die entsprechende Betreuung. Aber Heimkosten sind alles andere als günstig. Wer nur wenig Geld zur Verfügung hat, ist somit auf fremde Hilfe angewiesen. Mit dem Wohngeld können Sie unter anderem Ihr Portemonnaie schonen und von der staatlichen Hilfe profitieren.

Um Wohngeld beziehen zu können, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden. Nur Heimbewohner zu sein, reicht da nicht aus. Zu den Voraussetzungen zählen:

 ◽ dauerhafter Aufenthalt im Heim:

Wer Wohngeld für seinen Aufenthalt im Heim beantragen möchte, darf nicht planen, nur vorübergehend dort wohnen zu wollen. Eine wichtige Voraussetzung für die Zahlung von Wohngeld ist der dauerhafte Aufenthalt in der Einrichtung. Die Leistungen des Wohngelds werden dabei nur gewährt, wenn die gewählte Einrichtung ein Heim im Sinne des Heimgesetzes (§1 Abs.1 HeimG) ist.





Ein Aufenthalt im Krankenhaus, in einer Heilanstalt, in einem Obdachlosenheim oder einer Erziehungsanstalt wird nicht durch die Zahlung von Wohngeld unterstützt.

Nur wenn Sie gegen Entgelt in ein Heim nach dem Heimgesetz gehen und dort wohnen, gepflegt und betreut werden, können Sie die Leistung beantragen.

 ◽ Ausschluss vom Wohngeld

Eine weitere Voraussetzung für die Zahlung von Wohngeld ist, dass der Antragsteller keine Ausschlussgründe aufweist. Wer bereits Wohngeld für eine andere Wohnung erhält, muss diese zunächst aufgeben, ehe er Unterstützung für das Wohnen im Heim erhält.

Wenn Heimbewohner andere Sozialleistungen, wie etwa Hilfe zur Pflege, beziehen, wird kein Wohngeld gewährt. Denn in diesen Leistungen sind die Kosten für die Unterkunft bereits berücksichtigt. Gleiches gilt für den Bezug von Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie bei einem Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB XII.

Wie wird die Höhe des Wohngelds berechnet?

Wohngeld für Heimbewohner
Bei der Berechnung des Wohngelds werden einige Faktoren einbezogen – © magele-picture / stock.adobe.com

Prinzipiell berechnet der Gesetzgeber die Höhe des Anspruchs auf der Grundlage von drei Faktoren. Dazu zählen:

  • Höhe der Miete
  • Anzahl der Personen, die in Deinem Haushalt leben
  • Höhe des Einkommens 

Der Gesetzgeber berechnet die Höhe des Anspruchs jedoch nicht nach der individuellen Höhe der Miete. Er orientiert sich hierbei an dem Mietniveau in der Region des Heimbewohners. Es kommt also nicht auf die Höhe der Miete an, sondern vielmehr auf den Ort, in dem sich das Heim befindet. Nachzulesen ist dies im § 9 Abs. 3 S. 2 WoGG und § 12 Abs. 1 und Abs. 6 WoGG.

Um grob einschätzen zu können, wie hoch das Wohngeld in Ihrem Fall ausfallen würde bzw. um zu prüfen, ob Sie überhaupt einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie den Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen nutzen.

Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

Für die Beantragung von Wohngeld müssen Sie als Heimbewohner die folgenden Unterlagen einreichen:

  • Antragsformular: Füllen Sie das offizielle Antragsformular für Wohngeld aus. Dieses Formular können Sie normalerweise bei Ihrer örtlichen Wohngeldstelle oder online erhalten.
  • Einkommensnachweise: Legen Sie aktuelle Einkommensnachweise vor. Dazu gehören beispielsweise Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Nachweise über Sozialleistungen oder andere Einkommensnachweise.
  • Miet- oder Heimkostenbescheinigung: Bitten Sie die Einrichtung, in der Sie wohnen, Ihnen eine Bescheinigung über die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung auszustellen. Diese Bescheinigung sollte den monatlichen Betrag angeben, den Sie für Ihre Unterbringung zahlen.
  • Nachweise über Vermögen: In einigen Fällen müssen Sie möglicherweise auch Nachweise über Ihr Vermögen erbringen, wie beispielsweise Kontoauszüge oder Informationen über Immobilienbesitz. Ebenso einzureichen sind Bescheinigung über Kapitalvermögen (z.B. über Zinsen aus Sparguthaben, Nachweise über Miet- und Pachteinnahmen, Nachweise über sonstige Einnahmen usw.).
  • Ausweisdokumente: Fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises, Ihren Schwerbehindertenausweis bzw. den Feststellungsbescheid oder den Betreuerausweis bzw. eine entsprechende Vollmacht bei.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen für den Wohngeldantrag je nach Bundesland und individueller Situation variieren können. Ich empfehle Ihnen daher, sich vor der Antragstellung bei der örtlichen Wohngeldstelle zu erkundigen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden.

Wo muss man das Wohngeld beantragen?

Beantragen können Sie das Wohngeld bei Ihrer zuständigen örtlichen Behörde. Das ist das Wohngeldamt ihrer Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung.

Übrigens:
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, bekommen Sie das erhöhte Wohngeld-Plus automatisch ohne gesonderten Antrag.

Stefanie

Steffi gehört zum Team von Tipps.net. Als berufstätige Mutter ist sie vor allem Expertin für Kindererziehung und Familienmanagement. Aber auch aus Ihrem Garten bringt sie viele gute Tipps mit.