Auch 2013 wird es eine Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung geben. Was Sie tun können, um diese Kosten zu umgehen, erfahren Sie hier.
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Privat krankenversichert – nicht immer ein Segen
Als Versicherte einer privaten Krankenversicherung sehen Sie dem Jahreswechsel seit einiger Zeit wahrscheinlich auch mit gemischten Gefühlen entgegen. Die Beitragserhöhungen der letzten Jahre waren im Vergleich zu früheren Zeiten überproportional und haben gerade bei Selbstständigen, die keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten, ein Loch in die Kasse gerissen. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur bei einschneidenden Veränderungen im Berufsleben möglich. Welche Möglichkeiten bieten sie dennoch, die Beitragserhöhung der privaten Krankenversicherung zu umgehen.
Tarifwechsel macht es möglich
Findige Außendienstmitarbeiter nutzen die mit dem  Jahreswechsel einhergehenden Beitragsanpassungen, um bestehende Verträge zu kündigen und die Versicherungsnehmer bei anderen Gesellschaften vermeintlich billiger zu versichern. Auf den ersten Blick mag dies eine Lösung sein, setzt jedoch voraus, dass der Versicherungsnehmer keinerlei Vorerkrankungen hat. Auf jeden Fall nachteilig ist die Tatsache, dass der Kunde seine Altersrückstellungen verliert, und diese, nun mit einem verkürzten Zeitraum bei der neuen Gesellschaft wieder aufbauen muss. Eine überproportionale Beitragserhöhung in der Zukunft ist bereits wieder eingeläutet. Dabei sieht der Gesetzgeber eine Lösung vor, die noch nicht einmal vielen Versicherungsvermittlern bekannt ist.
Der Gesetztgeber hilft – lösen Sie Ihr Recht ein
Hierbei handelt es sich um den Paragrafen 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Dieser sieht bei einer Beitragsanpassung die Option für den Versicherungsnehmer vor, in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Versicherer versuchen, diesen Wechsel abzuwehren, dennoch sind sie gesetzlich dazu verpflichtet.
Die Vorteile
Es kommt nicht zu einer Kündigung bei der bisherigen Gesellschaft. Die Altersrückstellungen bleiben erhalten. Sie haben das Recht auf ein gleiches Leistungsniveau bei deutlich niedrigeren Prämien auch bei Krankheit. Eine Ablehnung ist in diesem Fall nicht selten, da diese Möglichkeit häufig ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen wird. Der Tarifwechsel ist mit einem Formular möglich.