Wohngeld Einkommensgrenzen

Einkommensgrenzen beim Wohngeld – Wichtige Informationen im Überblick

Ein wesentlicher Bestandteil zur Berechnung des Wohngeldes ist das Gesamteinkommen. Welche Einkommensgrenzen gelten, erfahren Sie hier.

Wohngeld Einkommensgrenzen
Beim Wohngeld gibt es Einkommensgrenzen – © Jenny Sturm / stock.adobe.com

Dank der Änderung des Wohngeldgesetzes zum 01. Januar 2023, sprich der Wohngeld-Plus-Reform, erhalten nun dreifach so viele Menschen in Deutschland wie bisher Wohngeld. Außerdem wurde die Höhe des Wohngeldes deutlich angehoben. Ein weiterer Pluspunkt: das Wohngeld enthält jetzt auch eine dauerhafte Heizkosten- und Klimakomponente. Letztere mildert die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung ab.

Doch wie berechnet sich nun, wer wie viel Wohngeld erhält? Gibt es dafür eine Einkommensgrenze? Darüber und über einige andere wichtige Punkte kläre ich nachfolgend auf.

Wie wird die Höhe des Wohngeldes berechnet?

Für die Berechnung von Wohngeldes sind mehrere Faktoren wichtig. Von enormer Bedeutung ist dabei natürlich das eigene Einkommen. Das jeweilige Mindesteinkommen darf nicht unterschritten werden. Aber auch nach oben sind nicht alle Grenzen offen. Wie hoch darf also das Einkommen liegen, um in den Genuss von Wohngeld zu kommen?

Wohngeld wird als Unterstützung nur gezahlt, wenn das Einkommen des Antragstellers oder das der gesamten Haushaltsgemeinschaft bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Diese Grenze ist abhängig von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe der Miete und der Mietstufe. Diese drei Komponenten nachfolgend genau erklärt:





➡ Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder:

Die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder beeinflusst das zu berücksichtigende Gesamteinkommen bei der Berechnung der Höhe des Wohngeldes. Zu den Haushaltsmitgliedern des Antragsstellers werden daher die folgenden gezählt:

  • Ehegatte des Antragstellers
  • eingetragene/r Lebenspartner/in des Antragstellers
  • Eltern und Schwiegereltern des Antragstellers
  • Kinder (auch Stief-, Schwieger-, Pflege- und Adoptivkinder) des Antragstellers
  • sonstige Verwandte (Geschwister, Onkel, Tante, Schwägerin, Schwager, Nichten, Neffen) des Antragstellers
  • Pflegekinder und Pflegeeltern eines Haushaltsmitgliedes
  • nicht Verwandte, die aber mit dem Antragsteller in Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben

➡ Höhe der Monatsmiete:

Bei der Feststellung der Höhe des zu gewährenden Wohngeldes spielt natürlich auch die Höhe der Monatsmiete und der Nebenkosten eine entscheidende Rolle. Dabei gibt es jedoch Beschränkungen. Denn unterstützt wird nur eine Wohnung, die als „angemessen“ gilt.

➡ Mietstufe:

Die Kosten für eine Wohnung sind von Stadt oder Gemeinde unterschiedlich. Aus diesem Grund wurde Deutschland in verschiedene Mietstufen unterteilt. Mietstufe I ist dabei die günstige Mietstufe und VII die höchste. Zu welcher Mietstufe Ihre Gemeinde oder Stadt gehört, zeigt die Liste des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Anhand der Mietstufe können Sie nun in diversen Wohngeldtabellen nachschauen, wo die monatlichen Einkommensgrenzen liegen. Einen guten Überblick darüber erhalten Sie beispielsweise auf Wohngeld.org.

Wohngeld berechnen

Wenn Sie nun Ihr monatliches Gesamteinkommen, die monatlich zu berücksichtigende Miete, als auch die zu berücksichtigten Haushaltsmitglieder zusammen gerechnet haben, können Sie Ihr Wohngeld errechnen oder anhand der aktuellen Wohngeldtabellen bestimmen. Zur Berechnung des Wohngeldes wurde folgende Formel gesetzlich festgelegt:

1,15 · (M – (a + b · M + c · Y) ·Y) Euro

M = die zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro
Y = das monatliche Gesamteinkommen in Euro
a, b und c = nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unterschiedene Werte

Näheres zu dieser Formel finden Sie im §19 WoGG.

Mein Tipp:

Viel einfacher können Sie es sich machen, wenn Sie den Wohngeld-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verwenden. Denn dieser Rechner bietet Ihnen eine erste Orientierung, ob Sie überhaupt einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieses ausfallen könnte.

Stefanie

Steffi gehört zum Team von Tipps.net. Als berufstätige Mutter ist sie vor allem Expertin für Kindererziehung und Familienmanagement. Aber auch aus Ihrem Garten bringt sie viele gute Tipps mit.