Hartz IV bei Selbststaendigkeit

Hartz IV bei Selbstständigkeit – Was tun wenn die Einnahmen nicht reichen?

Wem trotz Selbstständigkeit nicht genug zum Leben bleibt, der hat Anspruch auf Hartz IV. Was es zu beachten gibt, lesen Sie hier.

Hartz IV bei Selbststaendigkeit
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Recht auf Grundsicherung

Auch für Selbstständige kann die Situation eintreten, dass bei allem Rackern und Arbeiten die Betriebsausgaben die Einnahmen übersteigen. Der Hintergrund sind weniger nicht-tragfähige Geschäftsideen als vielmehr konjunkturelle Ursachen. Im Februar 2011 bezogen nach Auskunft der Agentur für Arbeit rund 118.000 Selbstständige die Grundsicherung. Der Gedanke, sieben Tage in der Woche für das Unternehmen zu arbeiten, und dennoch eine leere Kasse zu haben, ist gerade bei Existenzgründern die größte Angst. Die Grundsicherung kann gerade bei Beginn der Selbstständigkeit eine Hilfestellung sein. Wie die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit belegen, rutschen aber auch immer mehr gestandene Geschäftsleute in die Einkommenszonen, die Hartz IV rechtfertigen.

Hartz IV greift nicht nur bei Beziehern des ALG I

Hartz IV, auch unter dem Begriff Arbeitslosengeld II bekannt, stellt die Grundsicherung eines Menschen dar. Und auf diese Grundsicherung haben auch Selbstständige einen Anspruch. Grundlage für die Ermittlung des Anspruchs ist ausschließlich der letzte Steuerbescheid . Bevor die Steuererklärung erstellt und der Steuerbescheid durch das Finanzamt ergangen ist, kann es allerdings finanziell schon zu spät sein. Es bleibt allerdings die Frage, ob Mitarbeiter der Arbeitsagentur die Erfahrung haben, ein Kassenbuch auf Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Oft genug müssen sich Selbstständige vorhalten lassen, ihre Steuerberater würden sie erfolgreich arm rechnen.

Die Freigrenzen für die Grundförderung

  • Bei der Berechnung der Ansprüche geht die Arbeitsagentur vom Gewinn aus. Ist ein Gewinn verblieben, wird dieser genauso wie die Zusatzeinkünfte nicht-selbstständiger Antragsteller angerechnet.
  • Verbleiben nach Abzug der Betriebsausgaben weniger als 400 Euro an Einnahmen, wird ein Grundfreibetrag von 100 Euro gewährt. Dieser soll in erster Linie die Beiträge für Kranken- und Rentenversicherung bezuschussen.
  • Der nächste Freibetrag rechnet sich aus den Bruttoeinkünften. Die Betriebsausgaben werden hier nicht berücksichtigt. Im Bereich von 100 bis 800 Euro monatlicher Einnahmen verbleiben 20 Prozent anrechnungsfrei.
  • In der Einkommenszone zwischen 801 und 1.200 Euro bleiben weitere zehn Prozent unberücksichtigt. Wer als Selbstständiger ALG-II Bezieher Kinder hat, kann weitere zehn Prozent bis zur Einnahmen-Höhe von 1.500 Euro anrechnungsfrei stellen.
  • Bei der Überprüfung des Einkommens wird aufgrund der schwankenden Einnahmen bei Selbstständigen ein Monatsdurchschnitt der Einnahmen gebildet.

Die Risiken für Selbstständige bei ALG-II Bezug

Die Auszahlung der Grundförderung basiert auf dem Einkommensteuerbescheid und erfolgt unter Vorbehalt. Steigen die Gewinne während des Bewilligungszeitraumes, müssen die erhaltenen Leistungen aus Hartz IV ganz oder anteilig rückerstattet werden. Brechen die Geschäfte noch stärker ein, kann es allerdings durchaus zu einer Nachzahlung der Grundförderung kommen. Bleibt die Einkommenssituation des Selbstständigen nachhaltig schlecht, besteht seitens der Arbeitsagentur die Möglichkeit, die Annahme einer angestellten Tätigkeit zu fordern.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.