Obwohl beide Ehepartner arbeiten, reicht das Geld hinten und vorne nicht. Falscher Stolz ist hier Fehl am Platz! Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Bürgergeld.
In vielen Ländern der EU gibt es inzwischen einen staatlich festgesetzten Mindestlohn. Die Bandbreite reicht dabei laut Statista in Bulgarien von knapp 2,41 Euro bis hin zu 13,80 Euro in Luxemburg. In Deutschland liegt der Mindestlohn aktuell bei 12 Euro. Zum 1. Januar 2024 soll dieser auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro erhöht werden. Und trotzdem wird das Geld für viele Familien nicht ausreichen. Denn in einigen Fällen kann es vorkommen, dass trotz einer Beschäftigung das Gehalt nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt angemessen zu decken. Glücklicherweise gibt es aber die Möglichkeit, das Einkommen mit Bürgergeld (früher Hartz IV) aufzustocken und den finanziellen Druck so zu verringern.
Inhaltsverzeichnis
? Gründe für ein geringes Gehalt trotz Arbeit
Obwohl man einen Job hat, kann das monatliche Gehalt manchmal nicht ausreichen, um alle finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Dafür gibt es verschiedene Gründe:
➡ Niedriglohnsektor: Viele Arbeitsplätze befinden sich im Niedriglohnsektor, in dem die Bezahlung deutlich unter dem Durchschnitt liegt.
➡ Teilzeitarbeit: Teilzeitarbeit kann zu einem reduzierten Einkommen führen, da die Arbeitsstunden begrenzt sind.
➡ Selbstständigkeit: Selbstständige Tätigkeiten können anfänglich ein niedriges Einkommen mit sich bringen, bis sich das Geschäft entwickelt.
➡ Unsicherheit im Job: Unsichere Beschäftigungsverhältnisse können zu unregelmäßigen Einkommen führen.
➡ Fehlende Qualifikationen: Ein Mangel an bestimmten Fähigkeiten und Qualifikationen kann die Gehaltsaussichten beeinträchtigen.
❓ Bürgergeld – Nur für Menschen ohne Arbeit?
Bürgergeld, der Begriff, der als Synonym für Menschen ohne Arbeit gilt, wird in den seltensten Fällen auf seine weitergehenden Inhalte hinterfragt. Bürgergeld wurde als die gesetzliche Regelung eingeführt, die Grundsicherung der Bürger in diesem Land sicherzustellen. Grundsicherung bedeutet aber auch, dass nicht nur Menschen außerhalb des Erwerbslebens einen Anspruch auf ein Mindesteinkommen haben, sondern auch Arbeitnehmer, deren Einkünfte bestimmte Grenzen unterschreiten. In diesem Fall können Sie Ihr Einkommen mit Bürgergeld bis zu einer Höhe aufstocken bzw. ergänzen, die Ihren Lebensunterhalt sichern kann.
? Vor dem Bürgergeld vorrangige Leistungen beantragen
Bevor Sie Bürgergeld zur Aufstockung Ihres Einkommens beantragen können, müssen Sie laut der Bundesagentur für Arbeit zunächst vorrangige Leistungen beantragen – sofern Sie Anspruch darauf haben. Darunter zählen:
- Kindergeld
- Elterngeld
- Unterhaltsvorschuss des Jugendamts
- Renten
Sollte Ihr Geld trotz dieser vorrangigen Leistungen und Ihrem Einkommen immer noch nicht ausreichen, können Sie zusätzlich Bürgergeld beantragen und Ihr Einkommen somit aufstocken.
? So setzt sich die Höhe des Bürgergeldes zusammen
In welcher Höhe das Einkommen mit Bürgergeld aufgestockt werden kann, das hängt von Ihrem Einkommen, Vermögen und Bedarf ab. Der Bedarf beschreibt den Betrag, der Ihnen und Ihrer Familie zusteht. Dabei werden zum gesetzlichen Regelbedarf die Kosten für Unterkunft und Heizung gezählt. Von diesem wird dann Ihr Einkommen abgezogen. Ein bestimmter Teil des Einkommens wird dabei als Freibetrag angesehen und nicht berücksichtigt. Dieser Freibetrag hat sich am 01. Juli 2023 erhöht. Hier eine kleine Übersicht dazu:
Höhe des Einkommens | Freibetrag |
Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro | 30 Prozent |
Einkommen zwischen 100 und weniger als 520 Euro | 20 Prozent |
Einkommen zwischen 1000 und 1200 Euro | 10 Prozent |
- Einnahmen aus einer Beschäftigung
- Arbeitslosengeld
- Elterngeld
- Krankengeld
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- Unterhaltsleistungen
- Kindergeld
- Renten
- Kapital- und Zinserträge
- einmalige Einnahmen (z.B. Steuererstattungen, Weihnachtsgeld, Erbschaften, usw.)
- Berufsausbildungsbeihilfe
- Ausbildungsgeld
- BAföG
- Leistungen von Begabtenförderungswerken
Um die Höhe des Bürgergeldanspruchs prüfen zu können, benötigt das Jobcenter noch folgende Nachweise:
- Mietvertrag
- Betriebskostenabrechnung
- Heizkostenabrechnung
Der Betrag, der Ihnen zur Aufstockung Ihres Einkommens letztendlich in Form von Bürgergeld ausgezahlt wird, gilt dann als Ergänzungsbetrag.
↪ Fazit:
Prüfen Sie Ihre Ansprüche auf ergänzende Grundsicherung bei niedrigem Arbeitseinkommen. Die notwendigen Antragsunterlagen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter. Viele Bürger und Bürgerinnen tun sich zwar schwer, den Weg zum Jobcenter zu gehen. Dabei ist es nur recht und billig, Leistungen abzurufen, wenn das Einkommen aus einer regelmäßigen Tätigkeit aufgrund einer zweifelhaften Lohnpolitik nicht ausreichend ist, um für eine Familie die Existenz sicherzustellen.