Ordner mit Unterlagen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Konkrete Verweisung bei Berufsunfähigkeit – Der wichtigste Vertragspunkt?

Auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es Klauseln, die sich später negativ auswirken können. Was Sie bei der konkreten Verweisung beachten sollten, erfahren Sie hier.

Ordner mit Unterlagen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Kein Versicherungsabschluss ohne vorherige Beratung. © MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen für Berufstätige, aber gleichzeitig auch die komplizierteste Personenversicherung. Kaum ein Produkt birgt so viele Klauseln und Unterpunkte wie dieses.

Bis vor wenigen Jahren wurde bei den älteren Tarifen immer wieder vor der abstrakten Verweisung gewarnt.

Das Gegenteil von abstrakt ist konkret und auch hier lauert für den Laien in der Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos ein Fallstrick.

Konkrete Verweisung – kaum ein Versicherer schließt sie aus

Obwohl sich die Assekuranzen von der abstrakten Verweisung weitestgehend verabschiedet haben, bleibt immer noch ein Hintertürchen, um gegebenenfalls die Leistung im Fall der Berufsunfähigkeit zu verweigern. Brancheninsider sehen, dass die konkrete Verweisung immer häufiger zu langwierigen Gerichtsverfahren führt. Um was handelt es sich dabei aber im Detail?





Grundsätzlich kann ein potenzieller Leistungsempfänger nach dem Eintritt der Berufsunfähigkeit nicht in einen anderen Beruf verwiesen werden. Leider geht das doch, wenn eines von zwei Kriterien erfüllt ist.

  • Kriterium 1: Lebensstellung

    Das erste Kriterium ist die Lebensstellung. So ist es im Rahmen der abstrakten Verweisung nicht möglich, einen Mediziner auf den Beruf des Pförtners zu verweisen. Ein Rohrschlosser kann jedoch durchaus auf den Beruf des Konstrukteurs verwiesen werden (LG Bremen, AZ: 6 O 505/06).

    Der Umstand, dass Rohrschlosser ein Ausbildungsberuf ist, Konstrukteur jedoch nicht, spielte im Urteil des Gerichtes keine Rolle. Der Schlüsselbegriff war die Wertschätzung des Berufes in der Öffentlichkeit. Diese sei bei beiden Berufen gleichermaßen gegeben. Greift die Wertschätzung und damit die soziale Stellung nicht, tritt das zweite Kriterium ein, welches für eine konkrete Verweisung als Anhaltspunkt dient.

  • Kriterium 2: Einkommen

    Das zweite Kriterium ist das Einkommen. Die meisten Versicherer stimmen dahingehend überein, dass Einkommenseinbußen von 20 Prozent und mehr unzumutbar seien und eine konkrete Verweisung daher auszuschließen ist. Auch hier gilt, wie das LG Köln (AZ: 26 O 307/06) bestätigte, wieder ein aber.

    Im vorliegenden Fall wurde ein Beton- und Stahlbauer zur Umschulung auf Immobilienkaufmann verwiesen, trotz eines um über 20 Prozent niedrigeren Einkommens. Die konkrete Verweisung war deshalb zulässig, weil das Einkommen des Klägers ohne Schicht- und sonstige Zulagen als Betonbauer nur unwesentlich über dem Gehalt eines Immobilienkaufmannes liegt.


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Handlungsempfehlung

  • Als Berufstätiger, gleich ob selbstständig oder angestellt, sollten Sie auf jeden Fall über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen.
  • Bei der Auswahl spielt der Preis eine absolut untergeordnete Rolle. Die abstrakte Verweisung hat in einem Vertrag nichts mehr zu suchen.
  • Die konkrete Verweisung ist immer noch Bestandteil bei den meisten Anbietern. Greifen Sie auf die Unterstützung eines Versicherungsmaklers zurück. Dieser kennt den Markt und die Tarife der Anbieter.
  • Lässt sich die konkrete Verweisung als Vertragsbestandteil nicht umgehen, achten Sie akribisch auf die korrekte Berufsbezeichnung. Fügen Sie dem Antrag eventuell eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung bei.
  • Eine genaue und aufgeschlüsselte Gehaltsaufstellung ist ein Muss, um den Nachweis zu erbringen.

Onlinevergleiche für Versicherungen sind praktisch. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist aber zu komplex, als dass ein Versicherungsvergleich die beste Lösung aufzeigen kann. Ich habe leider noch keine Website für Berufsunfähigkeitsvergleiche gesehen, die den Umstand der „Verweisung“ berücksichtigt. Der Preis ist eben nicht alles.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.