Ändert sich die finanzielle Lage zum Negativen, befürchten Eigenheimbesitzer Haus und Hof zu verlieren. Mit dem Lastenzuschuss können Sie das jedoch vermeiden.
Es ist hinlänglich bekannt, dass Menschen, deren Miete eine unzumutbare Höhe im Vergleich zum Familieneinkommen erreicht hat, Anspruch auf Wohngeld haben. Dies betrifft nicht nur Sozialhilfeempfänger, wie häufig fälschlich vermutet, sondern alle Mieter. Was passiert aber bei Eigenheimbesitzern, deren finanzielle Situation sich nachteilig entwickelt hat oder die eine Immobilie erwerben könnten, wenn die letzten hundert Euro zur monatlichen Rate abgedeckt wären?
Der Gesetzgeber sieht für Mieter und Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie die gleiche Rechtsgrundlage vor. Übersteigen die Wohnkosten die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, wie es so schön im § 1 des Wohngeldgesetzes (WoGG) formuliert ist, besteht Anspruch auf Unterstützung durch die öffentliche Hand. Somit können Sie also auch als Eigenheimbesitzer Wohngeld beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Lastenzuschuss?
Ein Lastenzuschuss ist eine staatliche Unterstützung, die es Eigentümern ermöglicht, finanzielle Hilfen für ihre Wohnkosten zu erhalten. Insbesondere wenn die finanzielle Belastung durch Zinsen, Tilgungen oder Unterhaltskosten einer Immobilie zu hoch wird, kann ein Lastenzuschuss eine wertvolle Entlastung bieten.
Wer kann einen Lastenzuschuss beantragen?
Der Lastenzuschuss wird von der örtlichen Gemeinde gewährt. Für die Anspruchsprüfung sind, wie beim Wohngeld auch, die wirtschaftlichen Verhältnisse, speziell das Familieneinkommen, offenzulegen. Um einen Lastenzuschuss beantragen zu können, müssen auch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Im Allgemeinen sind folgende Kriterien relevant:
- Sie sind Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie.
- Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt innerhalb bestimmter Grenzen.
- Die Belastungsgrenze für Wohnkosten wird überschritten.
- Sie leben in Deutschland und sind hier gemeldet.
Selbstständige Eigentümer, die in der Immobilie auch Geschäftsräume unterhalten, haben keinen Anspruch auf einen Lastenzuschuss. Sie können aber Wohngeld als Kostenzuschuss erhalten.
Es gibt zudem eine Gruppe von Personen, die generell keinen Anspruch auf den Lastenzuschuss haben. Dazu zählen:
- Bezieher von ALG I
- Bezieher von Grundsicherung im Alter
- Empfänger von Transferleistungen
- Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft
- Bezieher von Sozialgeld
Welche Kosten werden durch den Lastenzuschuss getragen?
Unterstützt werden die folgenden Kosten der Eigenheimbesitzer:
- Kosten für Zins und Tilgung von Krediten, welche dem Bau, Erwerb oder der baulichen Verbesserung des Objektes dienen
- Grundsteuer und Grundbesitzabgaben
- ausgewählte, nicht alle, Heizkosten
- für die selbst genutzte Immobilie anfallende Versicherungsbeiträge
- Verwaltungsgebühren
- Aufwendungen für die Instandhaltung und Instandsetzung
So beantragen Sie den Lastenzuschuss
Der Antragsprozess für einen Lastenzuschuss kann je nach Bundesland leicht variieren. Grundsätzlich müssen Sie jedoch folgende Schritte befolgen:
◾ Schritt 1: Informieren Sie sich
Informieren Sie sich zunächst über die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland, die für die Bearbeitung von Lastenzuschussanträgen zuständig ist. Oftmals ist dies das örtliche Wohnungsamt oder das Amt für Soziales und Wohnen.
◾ Schritt 2: Antragsunterlagen vorbereiten
Sobald Sie die zuständige Stelle ermittelt haben, sollten Sie die erforderlichen Antragsunterlagen sorgfältig vorbereiten. Dazu gehören in der Regel:
- Einkommensnachweise (z.B. Einkommenssteuerbescheid, Gehaltsabrechnungen)
- Nachweise über Wohnkosten (z.B. Mietvertrag, Darlehensunterlagen)
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusammenstellen, um Verzögerungen im Antragsprozess zu vermeiden.
◾ Schritt 3: Antrag stellen
Reichen Sie Ihren Antrag zusammen mit den vorbereiteten Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Beachten Sie dabei die angegebenen Fristen und legen Sie die erforderlichen Kopien bei.
◾ Schritt 4: Prüfung und Bescheid
Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird dieser von der zuständigen Stelle geprüft. Je nach Arbeitsaufkommen kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung.
Tipps für einen erfolgreichen Antragsprozess
Damit Ihr Antrag auf Lastenzuschuss erfolgreich ist, möchte ich Ihnen einige hilfreiche Tipps mit auf den Weg geben:
- Informieren Sie sich frühzeitig über die Voraussetzungen und Fristen.
- Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt einreichen.
- Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um den Antrag sorgfältig auszufüllen.
- Bei Unklarheiten oder Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der zuständigen Stelle gerne zur Verfügung.
- Halten Sie sich über eventuelle Änderungen oder Neuerungen auf dem Laufenden.
Mit diesen Tipps erhöhen Sie Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Lastenzuschussantrag.
Übrigens: Je mehr Familienmitglieder, desto besser
Die Gewährung des Lastenzuschusses hängt neben dem Einkommen und den Objektkosten auch von der Anzahl der Familienmitglieder ab. So kann es sich für eine bisher vierköpfige Familie, die keine Ansprüche hatte, rechnen, den Antrag nach Geburt des dritten Kindes zu stellen. Immerhin erhöht ein Familienmitglied die monatlichen Aufwendungen und schmälern das Haushaltseinkommen. Somit ist das Wohngeld ein lohnender Zuschuss für Familien.