Zuschüsse neuer Job

Neuer Job – Diese Zuschüsse zahlt die Arge

Um arbeitslosen Bürgern den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu vereinfachen, leistet die Agentur für Arbeit zahlreiche finanzielle Unterstützungen. Es wäre zu ärgerlich, wenn Sie einen neuen Job antreten könnten, aber an den finanziellen Rahmenbedingungen scheitern würden. Bei diesen Geldleistungen wird zwischen Zuwendungen und zinslosen rückzahlbaren Darlehen unterschieden.

Zuschüsse neuer Job
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Oftmals haben wir ja genaue Vorstellungen von Jobs, die wir gern bekommen wollen. Für einen Job, der perfekt passt, ist man gern bereit, seine Lebensverhältnisse zu verändern und möglicherweise umzuziehen und Ähnliches. Damit Sie als Arbeitssuchender diese Herausforderungen stemmen können, bietet die Agentur für Arbeit Zuschüsse an. Um diese Hilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als Bewerber bei der Agentur für Arbeit registriert sein. Die Anträge auf Unterstützung müssen gestellt werden, bevor Sie die neue Tätigkeit antreten.

Diese Hilfen können Sie in Anspruch nehmen

  1. Bei einer gering bezahlten Beschäftigung können Sie das sogenannte Einstiegsgeld beantragen. Voraussetzung ist aber, dass Sie mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten.
  2. Liegt Ihre neue Arbeitsstätte nicht an Ihrem Wohnort, erhalten Sie für die erste Fahrt eine einmalige Reisekostenbeihilfe von 300 Euro. Benötigen Sie für die künftigen Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz finanzielle Leistungen, wird Ihnen auf Antrag Fahrtkostenbeihilfe gewährt.
  3. Wird durch die neue Erwerbstätigkeit ein Umzug notwendig, erhalten Sie seitens der Agentur für Arbeit einen Umzugszuschuss. Bei einer notwendig gewordenen zweiten Haushaltsführung wird für das erste halbe Jahr eine monatliche Unterstützung von 260 Euro gezahlt.
  4. Damit der mögliche neue Arbeitsplatz nicht an mangelnder Arbeitskleidung oder den nötigen Gerätschaften scheitert, zahlt die Agentur für Arbeit eine Ausrüstungsbeihilfe von einmalig 260 Euro.
  5. Bietet sich Ihnen die Möglichkeit, eine auf längstens drei Monate limitierte, aber dennoch sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auszuüben, erhalten Sie zum Arbeitsentgelt noch einen Zuschuss. Voraussetzung für diesen Zuschuss in Höhe von 13 Euro täglich ist eine tägliche Arbeitszeit von sechs Stunden und die Tatsache, dass Ihnen diese Tätigkeit von der Arbeitsagentur selbst angeboten wurde.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.