2013 gibt es Änderungen, die Sie als Arbeitnehmer in der Steuererklärung 2014 geltend machen können. Damit Ihnen kein Euro entgeht, hier die wichtigsten sieben Punkte auf einen Blick.

Die Steuererklärung für 2012 ist noch nicht abgegeben, da erhalten wir schon die Informationen, welche Änderungen 2013 auf uns zukommen. Auch wenn es erst im Jahr 2014, wenn die Steuererklärungen erstellt werden, von Bedeutung wird, ist es für einige Arbeitnehmer interessant, welche Änderungen sich im Jahr 2013 durchaus auch positiv für sie auswirken. Das Steuerrecht, so hat die Bundesregierung versprochen, soll für alle einfacher und verständlicher werden. Davon jedoch unbeeinflusst gibt es einige Dinge, die Sie heute schon für die Steuererklärung 2013 umsetzen können.
Inhaltsverzeichnis
Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale wurde arbeitnehmerfreundlicher gestaltet. Das Finanzamt unterstellt heute nur noch einen Dienstsitz des Arbeitnehmers, bei Dienstfahrten können somit häufiger die 0,30 Cent pro Kilometer angesetzt werden.
Doppelte Haushaltsführung
Bislang akzeptierten die Finanzbehörden bei einer beruflich notwendigen doppelten Haushaltsführung nur die ortsübliche Miete für eine 60 Quadratmeter große Wohnung. Diese unterschiedliche, regional bedingte Auslegung wurde durch eine einfache Pauschalierung ersetzt. Sie können die Miete jetzt bis 1.000 Euro pro Monat steuerlich geltend machen. Dies wirkt sich natürlich auch auf die Wohnungssuche entsprechend aus.
Verpflegungsmehraufwand
Die Dreiteilung des Verpflegungsmehraufwandes ist hinfällig geworden. Seit dem 1. Januar gilt: Für eine beruflich bedingte Abwesenheit von acht bis 24 Stunden von zu Hause im Inland können 12 Euro geltend gemacht werden. Fällt zusätzlich bei 24 Stunden noch eine Übernachtung an, können 24 Euro in Abzug gebracht werden.
Einzelveranlagung
Für Ehepaare gilt künftig anstelle der getrennten Veranlagung die Einzelveranlagung. Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen können nur noch vom tatsächlichen Verursacher geltend gemacht werden.
Übungsleiter / Ehrenamt
Wer als Übungsleiter oder in einem Ehrenamt tätig ist, wird besser gestellt. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale steigt von vormals 2.100 Euro auf nun 2.400 Euro. Die Pauschale für die Ausübung eines Ehrenamtes wurde von 500 Euro auf 720 Euro jährlich angehoben.
Wehrdienstleistende
Für freiwillig Wehrdienstleistende bleibt der eigentliche Sold auch künftig steuerfrei. Lediglich die Zuwendung für Unterkunft und Verpflegung sowie das Weihnachtsgeld und Entlassungsgeld unterliegen künftig der Besteuerung.
Midi- und Minijobs
Der pauschalierte Lohn im Rahmen von Minijobs steigt von den berühmten 400 Euro auf 450 Euro monatlich. Bei Jobs in der Gleitzone, sogenannte Midi-Jobs, erhöht sich der Grenzwert um 50 Euro auf 850 Euro monatlich.