Urlaubsanspruch bei haeuslicher Pflege

Urlaubsanspruch bei häuslicher Pflege – Das steht Ihnen zu

Angehörigen steht ein Urlaubsanspruch bei häuslicher Pflege zu. Doch vor der Beantragung ist einiges zu beachten. Was das ist, lesen Sie hier.

Urlaubsanspruch bei haeuslicher Pflege
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Häusliche Pflege und Urlaub?

In Deutschland leben über zwei Millionen pflegebedürftige  Menschen. Davon werden ungefähr zwei Drittel in häuslicher Pflege betreut, in vielen Fällen von den Angehörigen. Wenn Sie selbst zu dieser Personengruppe gehören, wissen Sie, wie aufreibend häusliche Pflege ist. Der Gesetzgeber sieht für diesen Fall „bezahlten“ Urlaub für die pflegenden Angehörigen vor. Dahinter verbirgt sich der Anspruch auf eine bezahlte Pflegevertretung. Was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihren Urlaubsanspruch geltend machen wollen, haben wir hier zusammengefasst.

Voraussetzungen für Urlaubsanspruch bei häuslicher Pflege

Urlaubstage und Ersatzleistung

  • Pflegenden Angehörigen stehen pro Jahr 28 Tage einer bezahlten Urlaubsvertretung zu. Diese Auszeit muss nicht am Stück genommen werden, sondern kann über das Jahr verteilt sein. Beachten Sie aber, dass nicht genommener Urlaub nicht in das nächste Jahr mitgenommen werden kann, sondern verfällt. Planen Sie dem zufolge sorgfältig.
  • Um die Ersatzleistung in Höhe von 1.550 Euro pro Jahr zu erhalten, muss die Pflege bereits seit einem Jahr bis zur Antragstellung durchgeführt worden sein. Die Höhe der Pflegeersatzleistung ist, unabhängig von der Pflegestufe, für alle Stufen identisch. Ab dem zweiten Antrag ist kein Nachweis mehr über die bereits anhaltende Dauer der Pflege zu erbringen.

Wer pflegt?

  • Den vollen Satz erhalten Sie jedoch nur, wenn die Pflege von einem professionellen Pflegedienst oder einer anderen Person aus dem Umfeld des Pfleglings vorgenommen wird.
  • Übernehmen Personen, die mit der zu pflegenden Person in einer Hausgemeinschaft leben, oder Verwandte ersten oder zweiten Grades die Pflege, fällt die Ersatzleistung geringer aus. Hier wird nach der Höhe der jeweiligen Pflegestufe abgerechnet. Je nach Pflegestufe beträgt die Leistung der Pflegekasse dann nur 235 Euro, 440 Euro oder 700 Euro für den Monat. Ab Verwandtschaft dritten Grades erhalten Sie wieder die volle Höhe der Pflegeersatzleistung.

Fazit

Dass Sie sich für Ihren Urlaubsanspruch eine Vertretung für die häusliche Pflege suchen, ist nur eine Alternative. Die kurzzeitige Unterbringung in einem Pflegeheim wird ebenfalls erstattet. Kosten, die in diesem Fall über die 1.550 Euro Kassenleistung hinausgehen, müssen Sie jedoch selbst tragen.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.