Sich über sinkende Bauzinsen zu ärgern, wenn man selbst noch Unsummen zahlt, bringt gar nichts. Prüfen Sie besser ob es eine Widerrufsbelehrung gibt und wie korrekt diese ist.
Überprüfen Sie Ihre Finanzierung auf Formfehler
Gehören Sie auch zu den Eigenheimerwerbern, die vor fünf Jahren oder mehr eine Finanzierung zu deutlich höheren Konditionen geschlossen haben, als Sie heute bezahlen müssten und ärgern sich jeden Tag aufs Neue, dass Sie den Vertrag nicht kündigen können? Eine gesetzliche Regelung aus dem Jahr 2002 führte dazu, dass die Mehrzahl aller Darlehensverträge im Grunde nichtig sind. Eine Widerrufserklärung mit Formfehlern führt dazu, dass der Widerruf jederzeit ausgesprochen werden kann – und über diesen Fallstrick sind bisher alle Banken, von den Großen bis zu den Sparkassen, reihenweise gestolpert. Die Widerrufsfrist hat nie begonnen.
- Wurde die Widerrufsbelehrung ausführlich erläutert, die Frist eindeutig genannt?
- Wird in der Widerrufsbelehrung explizit auf die Folgen des Widerrufs selbst hingewiesen?
- Enthält die Widerrufsbelehrung eine Anschrift? Eine Telefonnummer allein ist nicht ausreichend.
- Wurde die Belehrung um verschiedene, schwer verständliche und nicht erläuterte Passi ergänzt und entsprechen nicht dem gesetzlich vorgeschriebenen Deutlichkeitsgebot?
- Ist die Belehrung vom restlichen Text nicht eindeutig abgehoben? Dies muss durch ein anderes Schriftbild oder eine grafische Darstellung geschehen. Diese Unterlassung ist einer der beliebtesten Formfehler.
Keine Kreditkündigung notwendig – Widerruf reicht
Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist ausreichend, um das Darlehen, auch wenn es schon seit einigen Jahren läuft, nachträglich widerrufen zu können, es muss nicht gekündigt werden. Es wird juristisch gesehen rückabgewickelt. Rechtlich zulässig ist, dass die Banken dann ein Nutzungsentgelt für den Kredit in Rechnung stellen, welches aber durch die bereits gezahlten Zinsen in der Regel abgegolten ist. Seit der Einführung der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung im Jahr 2002 wurde diese bereits zehnmal rechtlich geändert. Die Banken blicken, mit Verlaub, selbst nicht mehr durch, wie auch seitens eines Verbandes eingeräumt wird. Dieses Defizit können alle Verbraucher nutzen, welche ab dem Jahr 2002 eine Baufinanzierung abgeschlossen haben.
Den Kreditinstituten ist die Thematik hinlänglich bekannt. Bankkunden können jedoch davon ausgehen, dass zunächst einmal kein Entgegenkommen zu erwarten ist. Empfehlenswert ist daher die Hinzuziehung eines Anwaltes oder einer Verbraucherzentrale. Ein auf dieses Gebiet spezialisierter Fachanwalt aus Berlin spricht von außergerichtlichen Einigungen, für seine Mandanten in einer Größenordnung von 90 Prozent – die Erfolgsaussichten stehen gut!