Zur Verwirklichung von Wohnwünschen ist ein Bausparvertrag eine gute Sache. Wir möchten Ihnen hier einmal die Funktionsweise eines solchen Bausparvertrages erklären.

Inhaltsverzeichnis
Welches Ziel verfolgt ein Bausparvertrag?
Ein Bausparvertrag verfolgt das Ziel, wohnwirtschaftliche Zwecke finanziell leichter zu realisieren. Damit gemeint sind beispielsweise der Erwerb einer Immobilie, Umbaumaßnahmen, Ausbaumaßnahmen oder Anbaumaßnahmen an Immobilien, unterschiedlichste Modernisierungsmaßnahmen bzw. Renovierungsmaßnahmen sowie die Ergänzung durch regenerative Energieanlagen.
Funktionsweise eines Bausparvertrages
Innerhalb einer Bausparkasse schließen sich verschiedene Bausparer zusammen und häufen durch Ansparen ihrer Bausparverträge ein stattliches Kapital an. Weshalb jeder Bausparvertrag mit mindestens 40 bis 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme gefüllt werden muss.
Im Anschluss kann ein sehr zinsgünstiges Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine erst mal zu erreichende Zuteilungsreife des einzelnen Bausparvertrages. Die Zuteilungsreife wird anhand einer Bemessungszahl ausgewiesen, um eine Einheitlichkeit zwischen allen Bausparern herzustellen.
Das heißt konkret
Sie bezahlen monatlich eine Ansparrate. Diese wird so lange gezahlt bis mindestens 40 bis 50 Prozent angespart sind. Anschließend können Sie die restliche Summe, bis zur festgelegten Höhe des Bausparvertrages, als Darlehen in Anspruch nehmen.
Vertragskonditionen
» Tarifvarianten
Schon beim Abschluss eines Bausparvertrages werden Bausparsumme, Höhe der Einzahlungsraten, Zinskonditionen für das spätere Bauspardarlehen und dergleichen mehr schriftlich fixiert. Dafür werden von den einzelnen Bausparkassen unterschiedlichste Tarifvarianten angeboten, die weitgehend den von Bausparern gewünschten Verwendungszwecken entsprechen.
» Bausparvertrag ruhen lassen, übersparen, kündigen
Bausparverträge können während der Vertragslaufzeit jederzeit gekündigt oder überspart werden. Noch dazu können Sie Ihren Bausparvertrag ruhen lassen.
Achtung: Bei einer Kündigung können einzelne Prämienzahlungen und Abschlussgebühren verloren gehen!
» Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehmen
Auch muss ein Bauspardarlehen bei Zuteilung nicht zwangsweise in Anspruch genommen werden. In diesem Fall steht Ihnen allerdings nur die Ansparsumme, zuzüglich erzielter Prämien und Zinsleistungen als Auszahlungsbetrag zu.
Förderung eines Bausparvertrages
Bausparverträge können mit unterschiedlichsten Fördermitteln angespart werden, wie z.B. mit einer Arbeitnehmersparzulage (vermögenswirksame Leistungen), Wohnungsbauprämien und Riester-Fördermitteln (Wohn-Riester). Diese Fördermittel sind jedoch meist an unterschiedlichste Bedingungen geknüpft.