Zuzahlungsbefreiung in der Ersatzkasse beantragen

Als Mitglied einer Ersatzkasse kennen Sie die Thematik der Zuzahlungen nur zu gut. Eigentlich sind Sie krankenversichert und gehen von einer vollstรคndigen Kostenรผbernahme aus, aber das ist lange her. Praxisgebรผhr, Krankenhauszuzahlung, Eigenanteil in der Apotheke, als gesetzlich Krankenversicherter hat man das Portemonnaie stรคndig in der Hand. Wann Sie die Zuzahlungsbefreiung in der Ersatzkasse beantragen kรถnnen, lesen Sie hier.

Zuzahlungsbefreiung beantragen
ยฉ Stockfotos-MG – stock.adobe.com

Zuzahlungsbefreiung fรผr jedes Mitglied einer Ersatzkasse

Besonders drastisch wird die Zuzahlung im Falle eines Krankenhausaufenthaltes. Zehn Euro am Tag sind nicht wenig. Aber auch ohne eine stationรคre Heilbehandlung kรถnnen sich die Betrรคge fรผr die Zuzahlung schnell summieren. Was nur wenige Bรผrger wissen: Die Zuzahlungen sind einkommensabhรคngig limitiert. Wenn die Grenzen nachgewiesener MaรŸen erreicht sind, kรถnnen Sie fรผr den Rest des Jahres eine Zuzahlungsbefreiung in der Ersatzkasse beantragen. Die Ersatzkassen unterscheiden bei der Zuzahlungsgrenze zwei Sรคtze. Dies ist zum einen der Satz fรผr chronisch Kranke, zum anderen der Satz fรผr Mitglieder ohne chronische Krankheitsbilder.

Belastungsgrenze ist ausschlaggebend

Bei chronisch Kranken betrรคgt die Belastungsgrenze ein Prozent vom Jahresbruttoeinkommen, ohne chronische Krankheitsbilder sind es zwei Prozent. Das Jahreseinkommen der gesamten Familie wird allerdings noch um Freibetrรคge gemindert. Eine Befreiung der Zuzahlung liegt fรผr viele Menschen im Bereich des Mรถglichen, ohne dass sie davon Kenntnis haben. Besonders Familien mit Kindern profitieren von den Freibetrรคgen, da Kinder in der Gesamthaushaltsrechnung stรคrker berรผcksichtigt werden.

Die Freibetrรคge lauten im Einzelnen:

  • Einem erwachsenen Haushaltsmitglied steht pro Jahr ein Freibetrag von 4.599,- Euro zu. Dabei findet der Ehepartner keine Berรผcksichtigung mehr.
  • Pro gemeinsames Kind kรถnnen 7.008,- Euro angesetzt werden.
  • Wenn In Ihrer Familie noch ein Kind aus einer frรผheren Partnerschaft lebt, kann dafรผr die Hรคlfte von dem obigen Betrag in Rechnung gesetzt werden.

Berechnung der zumutbaren Zuzahlung:

Angenommen, Ihr Familieneinkommen betrรคgt 35.000 Euro pro Jahr, Sie sind verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder.

  • Die Summe der Freibetrรคge belรคuft sich auf 4.599,- Euro zuzรผglich zwei mal 7.008,- Euro. Dies ergibt einen Freibetrag von 18.615,- Euro pro Jahr.
  • Ziehen Sie diesen Betrag vom Familieneinkommen ab, dann verbleiben 16.385,- Euro.
  • Wenn in Ihrer Familie niemand chronisch krank ist, ist eine Zuzahlung in Hรถhe von zwei Prozent aus 16.385,- Euro, also 327,70 Euro zumutbar. Bei chronischer Krankheit ist die Hรคlfte zuzahlungsfrei, in diesem Fall 163,85 Euro.
  • Im Fall des Bezuges von ALG II, Sozialhilfe oder Grundsicherung wird als BezugsgrรถรŸe der Regelsatz des Haushaltsvorstandes zu Grunde gelegt. Auf dieser Basis ist die Zuzahlung bei zwei Prozent auf 87,36 Euro, bei ein Prozent Belastbarkeit auf 43, 68 Euro begrenzt.

Belege aufbewahren

Die Empfehlung lautet dem zufolge: Sammeln Sie alle Quittungen, die Sie fรผr Zuzahlungen erhalten haben. Ermitteln Sie Ihre Belastungsgrenze. Sobald diese erreicht ist, beantragen Sie bei der Krankenkasse die Zuzahlungsbefreiung fรผr den Rest des Jahres. Sollten Sie die Grenze bereits รผberschritten haben, beantragen Sie die Erstattung der รผberzahlten Betrรคge. Der Antrag fรผr die Zuzahlungsbefreiung muss schriftlich erfolgen.

Tipps von Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV). Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main. Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tรคtig.

Weitere Tipps zum Thema

Schreibe einen Kommentar