Bausparvertrag Verwendungsmoeglichkeiten

Bausparvertrag – Welche Verwendungsmöglichkeiten gibt es?

Wenn Sie einen Bausparvertrag abschließen möchten, dann sollten Sie wissen, dass das Geld nur für bestimmte Zwecke verwendet werden darf. Welche das sind, lesen Sie hier.

Bausparvertrag Verwendungsmoeglichkeiten
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Verwendung nur für wohnwirtschaftliche Zwecke

Beim Bausparen handelt es sich um eine zweckgebundene Sparform. Das bedeutet konkret: Das Bausparvertragsgesetz schreibt vor, dass staatlich geförderte Bausparverträge ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden dürfen. Hierzu zählen:

  • der Erwerb von Immobilien – Häuser, Grundstücke, Wohnungen, etc.
  • Renovierungsmaßnahmen
  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Umbau oder Anbau an Immobilien (z.B. Wintergarten, Gartenhaus, etc.)
  • energetische Sanierungen – z.B. Solaranlage mit Eigennutzung
  • sonstige handwerkliche Leistungen
  • Kauf von Einbaumöbeln, die in direkter Verbindung mit der Immobilie stehen, wie z.B. Küchen
  • Ablösung herkömmlicher Baukredite

Bindungsfristen bei einem Bausparvertrag

Bausparverträge, die vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden

Wenn Sie Ihren Bausparvertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, dann gelten für Sie 7 Jahre Bindungsfrist an die Verwendung zu wohnwirtschaftlichen Zwecken, um eine staatliche Wohnungsbauprämie zu erhalten. Anschließend steht Ihnen die Ansparsumme zur freien Verfügung. Das heißt, dass damit durchaus auch Luxusartikel finanziert werden können (zum Beispiel Urlaubsreisen, Auto, etc.). Aus dem Vertrag resultierende Darlehensansprüche werden hingegen weiterhin nur für die wohnwirtschaftliche Verwendung gewährt. Es wird in diesem Fall differenziert zwischen dem Kapital der Ansparsumme und einem möglichen Darlehensanspruch.

Bausparverträge, die nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden

Möchten Sie nicht auf die attraktiven Wohnungsbauprämien verzichten, dann sollten Sie wissen, dass Bausparverträge, die nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, einer unendlichen Bindungsfrist unterliegen. Die Gewährung der Wohnungsbauprämie ist also hier generell an die wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Das gilt jedoch nicht, wenn Sie bei Vertragszuteilung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dann gilt für Sie nämlich die alte Regelung. Ansonsten entfällt die vorherige Differenzierung zwischen der Ansparsumme und dem Darlehensanspruch. Folglich sind Bausparverträge nun bis auf wenige Ausnahmen an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden.

Fazit

Bausparverträge sind laut den neueren gesetzlichen Regelungen ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke vorgesehen. Für die Anlegemöglichkeit des Bausparvertrags sollten Sie sich daher nur dann entscheiden, wenn Sie eine solche Verwendung anvisieren.

Ringo

Ringo ist der Betreiber von Tipps.net und versucht bereits seit 2001 das Internet mit Tipps und guten Ratgebern ein wenig hilfreicher zu machen. Seine Themen liegen bevorzugt in den Bereichen Finanzen, Auto und Heimwerken.