Fahrrad-Versicherungsschutz

Fahrrad-Versicherungsschutz – Prüfen Sie Ihre Hausratversicherung!

Ist Ihnen das auch schon mal passiert, dass Sie der Versicherung einen Schaden gemeldet haben, und dieser nicht erstattet wurde? Versicherungsbedingungen ändern sich alle paar Jahre. Es werden Klauseln hinzugefügt, andere Leistungen in den Standardbedingungen gestrichen. Diese können dann nur als Sonderbedingung wieder in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Gerade bei den Sachversicherungen, Hausrat, Haftpflicht, Glas und Unfall wissen viele Verbraucher nicht, was nun genau durch ihre Police abgedeckt ist und was nicht. Die Frage nach dem Kleingedruckten kommt nicht von ungefähr.

Fahrrad-Versicherungsschutz
© medwedja – stock.adobe.com

Versicherungsschutz für Fahrräder

Ein ganz spezielles Thema in der Hausratversicherung sind Fahrräder. Durch die technisch immer aufwendigeren Konstruktionen, gerade bei Mountain-Bikes, ist der Kauf eines Fahrrades schon fast eine kleine Kapitalanlage. Da ist es nur verständlich, dass ein Fahrradbesitzer auch den entsprechenden Versicherungsschutz im Falle eines Diebstahls wünscht.

So prüfen Sie, ob Ihre Hausratversicherung das Fahrrad mitversichert

Nach dem Bedingungswerk aus dem Jahr 1974 waren Fahrräder bis zu einem damaligen Gegenwert von 500 DM in der Hausratversicherung automatisch mit eingeschlossen. Seit der Novellierung der Versicherungsbedingungen 1984 müssen Fahrräder gesondert versichert werden. Diese Klausel hat Gültigkeit.

Wie berechnet sich der Wert des Fahrrades?

Der Wert des Fahrrades wird in Prozent zur Versicherungssumme angegeben. Standard ist ein Prozent. Abhängig von der jeweiligen Gesellschaft kann das Fahrrad gegen Mehrbeitrag bis zu fünf Prozent des ermittelten Hausratwertes mitversichert werden.

  • Überprüfen Sie den Neuwert Ihrer Räder im Haushalt. Ermitteln Sie, wie viel Prozent dies von der Versicherungssumme der Hausratversicherung ausmacht.
  • Ist die Fahrradklausel eingeschlossen und stimmt der Wert mit den Angaben im Versicherungsschein noch überein, haben Sie schon einmal eingegrenzten Versicherungsschutz für Ihr Fahrrad.

Voraussetzung für die Versicherungsleistung

Der standardmäßige Versicherungsschutz gemäß Bedingungswerk ab 1984 beschränkt sich darauf, dass das Fahrrad zwischen 6 Uhr und 22 Uhr auf der Straße oder aus einem gemeinschaftlichen Fahrradkeller entwendet wurde. Voraussetzung für die Versicherungsleistung ist die ordnungsgemäße Sicherung des Fahrrades. Außerdem muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass der Diebstahl tatsächlich nach sechs Uhr erfolgte. Wer angibt, er sei um acht Uhr vor die Tür gekommen, und das Rad war gestohlen, hat Schwierigkeiten in der Beweisführung, dass es um fünf nach sechs noch dort stand.

  • Wenn es für  Sie wichtig ist, dass Ihr Fahrrad rund um die Uhr und ohne die Einschränkung in Gebrauch gegen Diebstahl versichert ist, können Sie dies im Nachhinein gegen Aufpreis abdecken.
  • Prüfen Sie, ob Ihr Versicherungsschein diese Klausel enthält. Ansonsten genügt eine Mail an Ihren Versicherer mit der Bitte um Einschluss.

Fazit

Auch wenn es nicht zu den aufregendsten Dingen gehört, ist es empfehlenswert, gerade die Versicherungssumme und die Leistungen der Hausratversicherung alle paar Jahre auf Aktualität zu überprüfen. Das verhindert ein böses Erwachen im Schadensfall.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.