gesetzliche Pflegeversicherung deckt Kosten nicht

Gesetzliche Pflegeversicherung deckt Kosten nicht – 5 Tipps die helfen

Mit den medizinischen Fortschritten steigt auch kontinuierlich die Lebenserwartung der Menschen. Dieser Umstand, verbunden mit den verbesserten Lebensumständen, steigert auf der anderen Seite das Risiko, im hohen Alter pflegebedürftig zu werden. Die Wahrscheinlichkeit, ein Pflegefall zu werden, steigt für jeden Bundesbürger. Wenn dieser Fall eintritt, kommen auf die zu pflegende Person und deren Angehörige enorme Kosten zu. Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung decken nur einen Bruchteil der Kosten, die auf die betroffenen Familien zukommen. Wenn der Patient die Differenz zwischen der Leistung der Pflegeversicherung und den anfallenden Kosten nicht tragen kann, werden die direkten Angehörigen zur Kasse gebeten.

gesetzliche Pflegeversicherung deckt Kosten nicht
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Pflege als finazielles Desaster

Die gesetzliche Regelung dafür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch. Verwandte in gerader Linie sind gegeneinander zum Unterhalt verpflichtet – Kinder haften für Ihre Eltern.  Aber nicht nur Krankheit, auch ein Unfall kann einen jungen Menschen zum Pflegefall nach Pflegestufe III werden lassen. Dies kann für die Angehörigen zum finanziellen Desaster führen.

Leistungen aus gesetzlicher Pflegeversicherung sind nicht kostendeckend

Bei häuslicher Pflege werden aktuell in der Pflegestufe III monatlich 685 Euro erstattet, bei stationärer Pflege 1.510 Euro im Monat. Eine Leistungsübersicht der Pflegeleistungen finden Sie hier. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine mehrjährige häusliche Pflege eine extreme Belastung für die Angehörigen darstellt. Früher oder später wird die Suche nach einem geeigneten Pflegeplatz zur Notwendigkeit. Eine Unterbringung in einem Pflegeheim, die personalbedingt keine industrialisierte Betreuung sondern eine aufmerksame Pflege sicherstellt, schlägt leicht mit 3.500 Euro im Monat zu Buche. In Ballungszentren wird dieser Betrag schnell überschritten. Wer nicht über die finanziellen Mittel verfügt, hat sein Erspartes schnell aufgezehrt.

Fünf Tipps für die Auswahl des richtigen Anbieters

  • Wenn Sie Ihren Kindern diese finanziellen Belastungen ersparen möchten, ist der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung angeraten.
  • Die privaten Krankenversicherer bieten zwei Alternativen an. Zum einen können Sie ein Pflegetagegeld absichern, dessen Verwendung zur freien Verfügung steht, zum anderen die Erstattung der Sachleistung.
  • Wie bei vielen anderen Versicherungen auch, ist bei einer Pflegezusatzversicherung nicht der Beitrag das entscheidende Kriterium, sondern die Leistungen. Nicht alle Gesellschaften bieten eine Leistung für die Pflegestufe I an.
  • Bereits in der Pflegestufe I, die in der Regel als häusliche Pflege stattfindet, kann das Hinzuziehen eines ambulanten Pflegedienstes erhebliche Kosten verursachen. Informieren Sie sich vor Abschluss einer Pflegezusatzversicherung bei örtlichen Pflegediensten über die Kostenstruktur der einzelnen Pflegestufen und prüfen Sie dann, ob Sie nur die Pflegestufe III absichern wollen, oder schon die Stufen I oder II.
  • Prüfen Sie im Bedingungswerk der Anbieter, dass die Einstufung an Hand der gesetzlichen Pflegestufen und nicht aufgrund individueller Tarifbedingungen vorgenommen wird. Unfallbedingte Pflegebedürftigkeit sollte auch schon ab Pflegestufe I abgesichert sein, nicht nur der krankheitsbedingte Bedarf.

Fazit

Den Abschluss einer Pflegeversicherung sollten Sie nicht auf die lange Bank schieben. Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge, und vor der Gefahr, durch einen Unfall  zum Pflegefall zu werden, ist niemand gefeit. Bei AXA gibt es zum Beispiel eine ganz interessante und vor allem flexible Pflegezusatzversicherung schon ab 5,70 Euro im Monat.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.