Parallelversicherungen doppelt versichert

Parallelversicherungen – Doppelt versichert kostet Geld

Hin und wieder ist es sinnvoll, dass Sie Ihre Versicherungsunterlagen einmal durchforsten. Gerade wenn zwei Hausstände zusammengelegt worden sind, gibt es allerlei zu beachten. Möglicherweise finden Sie „Karteileichen“, alte Versicherungsverträge, die in Vergessenheit geraten sind, und zu denen parallel ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde. Die Überlegung „doppelt versichert heißt doppelte Leistung“ greift aber leider nur in seltenen Fällen. Was in vielen Fällen greift, ist ein überflüssiger doppelter Beitrag.

Parallelversicherungen doppelt versichert
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Sach- und Krankenversicherungen müssen nur einmal zahlen

Fast schon ein Klassiker sind parallel laufende Haftpflicht- und Hausratversicherungen. Wenn Sie einen Haftpflichtschaden bei einer Gesellschaft gemeldet haben, und er reguliert wurde, besteht kein Anspruch auf Regulierung durch eine zweite Versicherung. Im Gegenteil, Sie laufen Gefahr, des Versicherungsbetruges bezichtigt zu werden. Gleiches gilt auch für die Rechtsschutzversicherung und private Kranken(zusatz)versicherungen. Die Rechnungen dürfen nur bei einem Versicherer eingereicht werden.

Hausratversicherungen können Sie durchaus mehrere besitzen, alle Gesellschaften zusammen müssen aber nur bis zur tatsächlichen Schadenshöhe leisten. Es macht also keinen Sinn, hier mehrere Verträge zu bedienen. Das Gleiche gilt auch für die Wohngebäudeversicherung.

Lebensversicherungen sind nicht limitiert

Im Gegensatz zu Sach- und Krankenversicherungen ist es aber durchaus möglich, mehrere Lebensversicherungen zu besitzen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es einfacher ist, wenn Sie 4 Verträge bei vier verschiedenen Gesellschaften mit 50.000 Euro abschließen, als wenn Sie bei einer Gesellschaft einen Vertrag über 200.000 Euro zeichnen wollen. Hintergrund ist, dass mit steigender Versicherungssumme die Gesundheitsfragen und ärztlichen Untersuchungen komplexer werden. Wenn Sie Ihre Lebensversicherungsverträge streuen, achten Sie aber unbedingt darauf, die Frage im Antrag, ob weitere Verträge bei anderen Gesellschaften bestehen, wahrheitsgemäß zu beantworten. Ist das nicht der Fall, ist der Versicherer im schlimmsten Fall von der Leistung freigestellt.





Berufsunfähigkeit darf nicht zu finanziellen Vorteilen führen

Ähnlich wie bei Lebensversicherungen verhält es sich auch bei Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Sie können durchaus Ihre benötigte Rente über verschiedene Gesellschaften verteilen. Ebenso, wie in der Lebensversicherung, sind die Gesundheitsprüfungen bei niedrigeren Rentenleistungen weniger kritisch.  In der Summe dürfen aber alle Rentenleistungen zusammen Ihr letztes Nettoeinkommen nicht übersteigen. Der Versicherungsschutz darf nicht dazu führen, dass Sie nach Eintritt der Berufsunfähigkeit durch die Rente ein höheres Nettoeinkommen erzielen.

Vorsicht!

Das Verschweigen eines bereits bestehenden Vertrages kann von der Versicherung im Schadensfall als arglistige Täuschung ausgelegt werden. Es steht Ihnen völlig frei, mehrere Unfallversicherungen parallel abzuschließen. Die Leistung einer Gesellschaft stellt die andere Gesellschaft nicht von der Leistung frei – aber im Antrag muss der bestehende Vertrag angeführt werden.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.