Steueraenderungen 2012 bei Kindergeld und Miete

Steueränderungen 2012 bei Kindergeld und Miete

Eltern mit Kindern können sich freuen, denn sie profitieren am meisten von den Steueränderungen 2012. Hier ergeben sich Änderungen beim Kindergeld und beim Kinderfreibetrag.

Steueraenderungen 2012 bei Kindergeld und Miete
© M. Schuppich – stock.adobe.com

Wie in jedem Jahr, werden auch 2012 Steueränderungen zu erwarten sein. Am stärksten werden Eltern von Kindern in Ausbildung profitieren, die einer gutbezahlten Tätigkeit nachgehen. Die wichtigsten Steueränderungen 2012 in Bezug auf Kindergeld, Kinderbetreuungskosten und Mieteinnahmen, haben wir hier zusammengestellt.

1. Kindergeldanspruch bis zum 25. Lebensjahr ohne Einkommensprüfung

Bislang wurde es für Eltern, deren Kinder mehr als 8.004 Euro im Jahr verdienen, im Umkehrschluss teuer. Das erhaltene Kindergeld musste, unabhängig vom Alter oder der Art der Ausbildung, zurückgezahlt werden. Die Neuerung sieht vor, dass Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei der Absolvierung der Erstausbildung, unabhängig von den Einkünften des Kindes gezahlt wird.

2. Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar unabhängig vom Verdienst

Ebenso wurde die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten neu geregelt. Sie können jetzt einheitlich als Sonderausgaben bis zum 14. Lebensjahr des Kindes angegeben werden, unabhängig davon,





ob die Eltern arbeiten, krank oder behindert sind. Gerade für Alleinerziehende ist diese Änderung hilfreich, da jetzt auch über das Kindergartenalter hinaus eine Betreuung staatlich unterstützt wird.

3. Kompletter Kinderfreibetrag für ein Elternteil möglich

Die dritte Steueränderung 2012 bei Kindern betrifft den Kinderfreibetrag. Dieser kann jetzt flexibler gestaltet werden. Bei Eltern, die nicht verheiratet, getrennt lebend oder geschieden sind, wurde bisher der Kinderfreibetrag je zur Hälfte angerechnet. Künftig kann der Kinderfreibetrag ohne Probleme zur Gänze übertragen werden, wenn einer der Elternteile für den Unterhalt in Gänze aufkommt.

4. Spendennachweis entfällt – Kontoauszug genügt

Die zunehmende Anzahl von Naturkatastrophen hält die Deutschen nicht davon ab, weiterhin großzügig zu spenden. War bislang ein Spendennachweis notwendig, wird als weitere Steueränderung 2012, analog zu den bisherigen individuellen Katastrophenerlässen, der Kontoauszug als ausreichender Nachweis akzeptiert.

5. Für Werbungskosten mindestens 66 Prozent der Durchschnittsmiete

Es ist keine Seltenheit, dass sich Verwandte untereinander Wohnungen zu reduzierten Mieten überlassen haben. Entsprechend einer Staffel wurden jedoch die Werbungskosten nur bedingt angerechnet. Mindestens 75 Prozent der ortsüblichen Miete mussten in Rechnung gestellt werden, um eine volle Absetzbarkeit zu erzielen. Statt der bisherigen Staffel gilt nur noch ein Grenzwert. Mindestens 66 Prozent der örtlichen Durchschnittsmiete müssen erzielt werden, um Werbungskosten in voller Höhe geltend zu machen. Beträgt die Miete ab 2012 weniger als 66 Prozent, können Sie die Ausgaben nur noch anteilig geltend machen.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.