Versicherungsprovisionen sind verhandelbar

Versicherungsprovisionen werden verhandelbar – Das sollten Sie als Verbraucher wissen

Kunden können mit dem Versicherungsvertreter über deren Provision verhandeln, um einen Teil für sich zu beanspruchen. Ob das allerdings immer klug ist, klären wir hier.

Versicherungsprovisionen sind verhandelbar
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Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat ein seit 1934 bestehendes Verbot, das Provisionsabgabeverbot, im ersten Anlauf als nichtig erklärt. Es ist natürlich hinlänglich bekannt, dass Vermittler schon immer mit sich verhandeln ließen, und unter der Hand Provisionen weitergegeben haben, um einen Vertrag „einzukaufen“. Was bedeutet das aktuelle Urteil aber jetzt für Sie als Verbraucher? Wird der Versicherungsmarkt jetzt zum Basar? Können Sie jetzt ohne Weiteres von dem Vermittler einen Teil seiner Provision einfordern, da Ihnen diese durch das Produktinformationsblatt bekannt ist?

Vermittler können, müssen aber keine Provision abgeben

Auch wenn das Urteil aktuell noch nicht bestätigt ist, hat das Bafin bereits signalisiert, dass es nicht mehr gegen Versicherungsvertreter vorgehen wird, die Provisionen an Versicherungsnehmer weitergeben. Wer bislang mit seiner Gesellschaft nachhaltig genug verhandelte, bekam im Bereich KFZ-Versicherungen schon einige Zugeständnisse. Diese gingen aber nicht zu Lasten des Vermittlers, sondern zu Lasten des Unternehmens.

Wofür wird die meiste Provision gezahlt?

In anderen Bereichen für Privatkunden war und ist dies nach wie vor kaum möglich. Im Sachversicherungsbereich besteht für die Vermittler auch kaum eine Möglichkeit, noch betriebswirtschaftlich zu arbeiten, wenn aus den sowieso schon engen Margen Gelder an Kunden weitergereicht werden. Nach wie vor verdienen die Vertreter immer noch am meisten in den Bereichen Lebens-, Renten- und Krankenversicherungen. Im Lebenbereich werden durchschnittlich drei Prozent Abschlussprovision auf die Beitragssumme gezahlt. Vier Prozent sind bei großen Agenturen wahrscheinlicher als zwei Prozent.





In der privaten Krankenversicherung liegen die Provisionen in der Masse zwischen sechs und acht Monatsbeiträgen exklusive des Beitrages zur Pflegepflichtversicherung. Für die Versicherungsnehmer ist es auf den ersten Blick natürlich verlockend, den Vertreter zu wählen, der am meisten Provision weitergibt. Aber ist das auch der richtige Weg?

Gute Beratung ist wichtiger als hohe Provisionsbeteiligung

Was hilft Ihnen die höchste Provisionsweitergabe, wenn Sie an Ihrem Bedarf vorbei beraten wurden? Versicherungsberatung ist etwas anderes als der Versicherungsverkauf im Drückerstil. Ein guter Berater nimmt sich Zeit und arbeitet Lösungskonzepte für Sie aus, die auf Ihren Bedarf zugeschnitten sind. Diese Arbeit sollte auch ihr Geld wert sein. Die Realität ist die, dass die Masse der Vermittler keine 500.000 Euro Beitragsvolumen in der Lebensversicherung mit vier Prozent Abschlussprovision jeden Monat generieren. Die meisten Vertreter sind glücklich, wenn Sie 100.000 Euro Beitragsvolumen im Monat erwirtschaften. Wenn diese dann noch mit drei Prozent verprovisioniert werden, sind sie froh. Daraus entsteht natürlich ein Vertriebsdruck. Dieser kann auch mal die zweitbeste Lösung für den Kunden favorisieren, weil die Provision höher ist.

Verbraucher Versicherungsprovisionen
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Mehr Möglichkeiten durch Versicherungsmakler

Das schlimmste Beispiel findet sich im Bereich Wohngebäudeversicherung nach einem Totalverlust oder einer nicht optimalen Police für die Absicherung der Berufsunfähigkeit. Am besten fahren Sie als Verbraucher, wenn Sie sich an einen Versicherungsmakler oder einen Versicherungsberater wenden. Der Makler handelt, im Gegensatz zu einem Vertreter, per Gesetz im Sinne des Kunden (Best-Advice Prinzip). Der Vertreter ist nach Paragraf HGB 84 Erfüllungsgehilfe seines Dienstherren, und diesem verpflichtet und darf auch nur dessen Produkte anbieten.

Fazit

Optimal ist es, wenn Sie nicht darauf abzielen, möglichst viel Provision von Ihrem Vertreter zu bekommen, sondern wenn Sie selbst Geld bezahlen. Versicherungsberater bekommen keine Provision von einem Unternehmen, sondern von Ihnen, dem Mandanten, ein Honorar. Der Versicherungsberater wird Sie so beraten, dass Sie im Schadens- oder Leistungsfall auf jeden Fall die bestmögliche Absicherung haben – diese Gewissheit sollte Ihnen als Verbraucher das Honorar wert sein.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.