Versicherungsschutz für Schulabgaenger

Versicherungsschutz für Schulabgänger – Das sollten Sie wissen

Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz für Schulabgänger? Sind diese krankenversichert? Und welcher Versicherungsschutz besteht wenn kein Ausbildungsplatz gefunden wird?

Versicherungsschutz für Schulabgaenger
© Christian Schwier – stock.adobe.com

Die Abschaffung der Wehrpflicht und die durch G12 bedingten ersten doppelten Abiturjahrgänge haben massive Auswirkungen auf den Studien- und Ausbildungsbeginn. Vielen Schulabgängern wird es nicht möglich sein, den fließenden Übergang zwischen Schule und Berufsausbildung zu vollziehen. Abiturienten, die in klassische Berufe von Realschulabgängern drängen, zwingen diese wiederum zu Warteschleifen. Praktika, bezahlt oder unbezahlt, sowie jobben werden für viele die einzige Möglichkeit sein, den Zeitraum zu überbrücken.

Welcher Versicherungsschutz in der ausbildungsfreien Zeit?

  • Wer zahlt die Krankenversicherung?
    Schüler und Studenten sind während der Ausbildung in vielen Fällen noch über die Familie versichert. In Bezug auf die Krankenversicherung sind sie in der Regel bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung mitversichert, auch wenn sie noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind oder einen Minijob ausüben.
  • Achtung bei 450 Euro Jobs
    Nur wer nicht die Möglichkeit hat, diesen Umstand zu nutzen, muss sich selbst versichern. Der Beitrag für Versicherte ohne eigenes Einkommen beläuft sich aktuell auf 145,64 Euro monatlich (Stand 11/2011). Einkünfte aus einer Tätigkeit, die 450 Euro monatlich übersteigen, werden mit dem normalen Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung belegt.
  • Unbedingt ausbildungsuchend melden
    Wer als Schulabgänger zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr weder eine Ausbildung noch eine Tätigkeit ausübt, ist gut damit beraten, sich bei der Arbeitsagentur als ausbildungsuchend zu melden. In diesem Fall zählt diese Zeit als für die Rente anrechenbar und wirkt sich zumindest auf die spätere Rente positiv aus.

Brauchen Schulabgänger eigene Versicherungen?

Private Versicherungen nicht nötig

Hinsichtlich privater Versicherungen besteht für Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz kein besonderer Bedarf. Die Privathaftpflicht der Eltern schließt auch ledige Kinder bis zum 25. Lebensjahr mit ein, sofern die erste Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Anders verhält es sich natürlich, wenn eine reguläre Berufstätigkeit aufgenommen wird.

Zählen Schulabgänger noch zur Hausratversicherung?

Wer zu Hause wohnt, benötigt logischer Weise keine eigene Hausratversicherung. Sollte die Ausbildung einen Umzug notwendig machen, fallen die persönlichen Gegenstände auch in einem Studentenwohnheim noch unter den Schutz der Hausratversicherung der Eltern.

Steuerfreibeträge bei Kindergeldbezug

Kindergeldberechtigte Eltern können für die Zeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten Steuerfreibeträge geltend machen. Wer während des Kindergeldbezuges in der Ausbildung jobben geht, muss allerdings aufpassen, dass er nicht zu viel verdient. Bei Überschreiten der entsprechenden Höchstgrenzen muss das Kindergeld wieder zurück gezahlt werden.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.