Auch für Minijobber ist die Riesterzulage möglich. Wann sich diese finanziell für Sie rechnet, erfahren Sie hier.
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Minijobs haben mehrere Vorteile
Als Minijobber sind Sie in der Regel nicht unmittelbar, das heißt direkt, für die Riester Zulage berechtigt. Voraussetzung für die unmittelbare Zulagenberechtigung ist die Beitragspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Da der Arbeitgeber sowohl Steuern als auch Sozialabgaben pauschal abführt, entstehen für Sie keine Beiträge. Bei einer gewerblichen Tätigkeit muss der Arbeitgeber 30 Prozent auf den Lohn an die Knappschaft abführen, 15 Prozent davon fließen in die Rentenversicherung. Arbeiten Sie in einem Privathaushalt, sind es zwölf Prozent. Davon sind wiederum fünf Prozent für die gesetzliche Rentenversicherung bestimmt. Möchten Sie im Rahmen des 450-Eurojobs jedoch Ansprüche für Ihre gesetzliche Rentenversicherung erhöhen und darüber hinaus von den Zulagen und Steuervorteilen der Riesterrente profitieren, gibt es durchaus Möglichkeiten.
Durch eigene Aufstockung ein Vielfaches an Vorteilen sichern
- Grundsätzlich haben Sie als Minijobber die Möglichkeit, auf die Rentenversicherungsbefreiung zu verzichten und den pauschalen Beitrag Ihrer Arbeitgeberdurch eigene Beiträge an den normalen Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung anzupassen. Dieser liegt im Jahr 2012 bei 19,6 Prozent auf das Brutto-Einkommen. Arbeiten Sie für einen gewerblichen Arbeitgeber, setzt dies einen Eigenanteil von 4,6 Prozent voraus, dies entspricht 18,40 Euro im Monat. Sind Sie für einen Privathaushalt tätig, steigt der Aufstockungsbetrag auf 58,40 Euro oder 14,6 Prozent im Monat.
- Durch die Pflichtversicherung in der GRV haben Sie jetzt nicht nur Anspruch auf die Grundzulage in Höhe von 154 Euro im Jahr, sondern können auch die Kinderzulage beantragen. Für Kinder, welche vor dem 1.1.2008 geboren wurden, beträgt diese 185 Euro im Jahr. Für Kinder, welche danach auf die Welt kamen, ist der Betrag auf 300 Euro gestiegen.
- Ist der Ehegatte selbstständig, bestand bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Anspruch auf die Riesterförderung. Dies ändert sich mit der Aufstockung der Beiträge zur GRV völlig. Als mittelbar Berechtigter kann jetzt auch Ihr Ehepartner einen Riestervertrag abschließen.
So rechnet sich ein Riester-Vertrag für Minijobber
- Riesterverträge müssen mit einem Beitrag von vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Brutto-Einkommens bespart werden, um die volle Förderung zu erhalten. Mindestens müssenjedoch 60 Euro im Jahr eingezahlt werden. Haben Sie einen gewerblichen Arbeitgeber, sind unverheiratet und keine Kinder, ist die Berechnung für den Riester-Vertrag wie folgt:
- 418,40 (neues Einkommen nach Aufstockung) * 12 = 5020,80 Euro sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Darauf vier Prozent Beitrag = 200,83 Euro Jahresbeitrag abzüglich staatliche Förderung = 46,83 Euro Netto-Beitrag. Der Mindestbeitrag beläuft sich jedoch auf 60 Euro im Jahr, der Netto-Beitrag ist also 60 Euro. Der Gesamtaufwand beträgt Aufstockung 18,40 Euro * 12 = 220,80 p.a. Zzgl. 60 Euro Riesterprämie = 280, 80 Euro. Diesen 280 Euro Aufwand steht eine spätere höhere staatliche Rente, Erträge aus der Riester-Rente und der Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente gegenüber.
- Ist der Ehepartner selbstständig, und Sie haben zwei vor 2008 geborene Kinder, wird die Kalkulation noch interessanter. Neben Ihrem Beitrag von 60 Euro kommt der Beitrag für den Ehegatten dazu. In der Summe 120 Euro im Jahr, zuzüglich der Rentenaufstockung von 220,80 Euro. Dies ergibt einen Gesamtaufwand von 340,80 Euro. Dem stehen jedoch staatliche Förderungen in Höhe von 678 Euro pro Jahr gegenüber, ein Plus von 337,20 Euro.
Fazit
Als Minijobber sollten Sie auf jeden Fall prüfen, ob eine Riester-Rente nicht eine hervorragende Anlage für Sie ist. Eine individuelle Berechnung macht dies schnell deutlich.