Rentenzuschuss eigene Vorsorge

Rentenzuschuss nur mit eigener Vorsorge – 6 Fakten, die Sie wissen müssen

Bisher haben Wenigverdiener vom Sozialamt einen Rentenzuschuss bekommen. Künftig gibt es diesen nur noch, wenn Sie eine eigene Rentenvorsorge treffen. Hier mehr erfahren.

Rentenzuschuss eigene Vorsorge
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Rentenaufstockung

Das Rentensystem in Deutschland basiert auf einem einfachen Prinzip: Wer viel verdient, bekommt eine höhere Rente, wer weniger verdient hat in seinem Berufsleben, erhält im Alter weniger. Nicht alle Menschen haben die Möglichkeit, in Berufen zu arbeiten, die ein höheres Einkommen und damit eine höhere Rente sicher stellen. Bislang war es in diesen Fällen möglich, über das Sozialamt eine Rentenaufstockung zu erhalten, der je nach Kommune für eine Aufstockung bis zu 740,- Euro sorgte.

Frau von der Leyen geht jetzt neue Wege

Sie plante, dass künftig diese Aufstockung neu geordnet und mit Vorgaben belegt werden sollen.

Neue Vorgaben

  • Leistungsträger ist nicht mehr das Sozialamt, sondern die gesetzliche Rentenversicherung.
  • Die Aufstockung für Bezieher kleinerer Renten kann bis auf 850,- Euro monatlich erhöht werden.
  • Dafür müssen Sie aber nachweisen, dass Sie eigene Beiträge in eine private Vorsorge gespart haben. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Riester-Rente oder eine betriebliche Altersversorgung gehandelt haben.
  • Diejenigen, die zwischen 2013 und 2017 altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden, müssen eine mindestens fünfjährige Beitragszahlung in eine private Altersvorsorge belegen können.
  • Ab 2018 erhöht sich allmählich die Zahl der nachzuweisenden Beitragsjahre. Für das Jahr 2027 als Rentenbeginn sind 15 Jahre, für das Jahr 2047 bereits 35 Jahre als Beitragszahlungsdauer notwendig.

Anpassung der Mitgliedszeit

Ein Rentenbeginn im Jahr 2023 setzt 40 Jahre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung voraus, ab 2024 müssen 45 Jahre nachgewiesen werden. Während dieser 45 Jahre müssen 35 Jahre lang Beiträge entrichtet worden sein. Zu der beitragsfreien Versicherungszeit werden Ausbildung, Studium, Aussetzen wegen Krankheit und Schwangerschaft sowie Arbeitslosigkeit gezählt. Als Beitragszeiten ohne gezahlten Beitrag gelten Wehr- und Zivildienst, die Pflege von Angehörigen sowie Zeiten für die Kindererziehung.

Private Vorsorge wird doppelt wichtig

Mit Einführung des neuen Systems sollen ungefähr 17.000 Neurentner von den Zuschüssen profitieren, für das Jahr 2035 wird mit 1,1 Millionen Berechtigten gerechnet. Private Altersvorsorge, auch wenn es weitere Einschnitte im Netto gibt, ist gerade für Bezieher geringerer Einkommen doppelt wichtig. Nicht nur, dass Sie Ihre eigene Rente etwas aufstocken, sichern Sie Ihre Ansprüche auf eine Erhöhung der Rente entsprechend den oben genannten Vorgaben.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.