Kindergeldanspruch

Kindergeldanspruch – 3 Finanztipps für Eltern

Kinder bringen ihren Eltern viel Freude, verursachen zugleich aber auch Unmengen an Kosten. Weshalb es sich für alle Eltern lohnt, stets die dafür aktuell geltenden Regelungen zum Kindergeldanspruch zu berücksichtigen, welche über die vielen Erziehungsjahre hindurch gesehen, sicherlich einige Euros einsparen lassen.

Kindergeldanspruch
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Kindergeld – Wie viel und wie lange wird gezahlt?

Da ich selbst Mutter bin und den Kindergeldanspruch für meine studierende Tochter durchsetzen musste, habe ich mich mit dem Thema Kindergeld etwas genauer befasst und meine Finanztipps für Sie zusammengetragen.

Kindergeld wie viel?

Grundsätzlich erhalten alle Eltern für ihre Kinder ein monatliches Kindergeld vom Staat.

  • » Für das 1. und 2. Kind je 184 Euro im Monat
  • » Für das 3. Kind 190 Euro im Monat
  • » Für jedes weitere Kind 215 Euro im Monat

Kindergeld wie lange?

Der Kindergeldanspruch gilt bis zum 18. Lebensjahr.





Ausnahme: Die Berufsausbildung beginnt früher und es wird ein Ausbildungsgeld von über 8.004 Euro jährlich bezahlt

Finanztipp 1 – Kindergeld für über 18 Jährige

Hat das Kind seine Ausbildung oder ein Studium mit Beendigung des 18. Lebensjahres noch nicht abgeschlossen, kann das Kindergeld sogar bis zum 25. Lebensjahr geltend gemacht werden. Dies wird aber von Einzelfall zu Einzelfall geprüft und entschieden. Wenden Sie sich hierzu an ihre zuständige Kindergeldkasse. Auf www.familienkasse-info.de stehen Ihnen alle Familienkassen mit Anschrift und Telefonnummer zur Verfügung. Ein Anruf lohnt sich immer, denn schließlich wollen Sie kein Geld verschenken, welches Ihnen und ihrem Kind rechtlich zusteht.

Leerzeiten zwischen Schule und Ausbildung / Studium

Häufig ist es so, dass nach Beendigung der Schule ein gewisser Leerraum entsteht, in dem ihr Kind auf den Beginn der Ausbildung oder des Studiums wartet. Auch hier besteht weiterhin ein Kindergeldanspruch, allerdings sollte dieser Zeitraum 4 Monate nicht überschreiten.

Kindergeld bei Arbeitslosigkeit

Tritt der Fall ein, dass ihr Kind bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet ist, so hat es Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Neben- oder Minijobs bei denen das monatliche Einkommen nicht mehr als 400 Euro beträgt, können ausgeübt werden, ohne das eine Kürzung oder Streichung des Kindergeldes zu befürchten ist.

Finanztipp 2 – Kindergeld oder Steuerfreibetrag

Eltern haben die Wahl, entweder das Kindergeld monatlich zu beziehen oder einen Steuerfreibetrag geltend zu machen. Finanziell von Vorteil ist dies aber nur, bei einem monatlichen Einkommen von über 60.000 Euro im Jahr.

Warum ist das so?

Bei einem sehr hohen Einkommen der Eltern wird die steuerliche Erleichterung, die der Freibetrag mit sich bringt, höher sein als das monatlich zu erwartende Kindergeld.

Finanztipp 3 – Kindergeld zurückzahlen – So vermeiden Sie es!

Hat ihr Kind bereits eigene Einkünfte in Form von Ausbildungsgeld oder Einnahmen aus Nebenjobs, so muss geprüft werden, ob Ihnen noch Kindergeld zusteht. Allerdings gibt es auch hier einen Freibetrag. Dieser beträgt derzeit 8.004 Euro pro Jahr. Erst bei Einnahmen, die über diesen Betrag hinausgehen, kann das Kindergeld gekürzt oder ganz gestrichen werden.

Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist die Mitteilungspflicht, die Sie gegenüber der Kindergeldkasse haben. Alle Veränderungen die sich auf die Zahlung des Kindergeldes auswirken können, sind unverzüglich zu melden. Hierzu genügt ein Anruf, oder Sie benutzen die Veränderungsmitteilung zum Ausfüllen. Riskieren Sie also erst gar nicht, das Kindergeld zurückzahlen zu müssen!

(Stand Oktober 2020)

Dagmar

Dagmar gehört zum Team von Tipps.net. Fechten und Fotografieren gehören zu ihren liebsten Hobbys. Wenn es aber darum geht Tipps zum Besten zu geben, ist sie in den Bereichen DIY und Gesundheit nicht mehr zu stoppen.