Gesetzliche Rente Aufstockung Eigenbeitrag

Gesetzliche Rente durch Eigenbeitrag aufstocken

Die gesetzliche Rente durch Eigenbeitrag aufstocken, um später sorgenfrei leben zu können. Was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie hier.

Gesetzliche Rente Aufstockung Eigenbeitrag
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Die Unsicherheit der gesetzlichen Rente

Die Spatzen pfeifen es schon seit Jahren von den Dächern, Norbert Blüm´s Aussage Die Rente ist sicher wird mitunter als satirischer Beitrag verwendet – die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist keine ausreichende Basis für eine solide Altersversorgung. Obwohl die private Versicherungswirtschaft diesen Umstand massiv als Aufhänger für nachhaltige Werbekampagnen benutzt, fragen sich viele Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung immer wieder, ob es nicht Sinn macht, durch freiwillige Leistungen die eigenen Rentenansprüche aus der GRV zu erhöhen oder zu halten. Es ist unstrittig, es gibt Situationen, in denen es zur gesetzlichen Rentenversicherung keine Alternativen existieren, auch wenn die private Versicherungswirtschaft diese in Frage stellt. Diese Sachverhalte sollten Sie kennen.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist offen für alle

  • Grundsätzlich hat inzwischen fast jeder Bundesbürger die Möglichkeit, freiwillige Beiträge in die GRV zu leisten. Dies trifft für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke ebenso zu, wie für Bezieher einer Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrente. Gerade dieser Personenkreis leistet keine Beiträge mehr in die GRV und hat entsprechend geringere Ansprüche.
  • Stichtag für die Zuzahlung ist der 31. März eines Jahres. Geht die Zuzahlung in Höhe von derzeit mindestens 955,20 Euro pro Jahr bis zu diesem Stichtag ein, wird das komplette Vorjahr in Anrechnung gebracht.

Für bestimmte Personengruppen gibt es keine sinnvolle Alternative

  • Wer aus einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis in die Selbstständigkeit wechselt und die Mitgliedschaft in der GRV beendet, riskiert den Wegfall seiner Ansprüche auf eine Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrente. Der Anspruch bleibt nur bestehen, wenn vor Eintritt des Leistungsfalles in den letzten 60 Monaten mindestens 36 Beiträge gezahlt wurden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass gerade ältere Bürger die mögliche Vorerkrankungen haben, nur noch schwerlich diese Risiken über einen privaten Versicherer absichern können. Eine Weiterführung der GRV-Mitgliedschaft auf der Grundlage der Mindestbeiträge ist sinnvoll.
  • Arbeitnehmer, die nicht mehr lange im Berufsleben stehen und ihre Rentenansprüche verbessern wollen, haben die Wahl zwischen einer privaten Rentenversicherung und Zuzahlungen in die GRV. Da die Vorlaufzeit bei einer privaten Rentenversicherung zu kurz ist, um noch entsprechende Renditen erwirtschaften zu können, ist eine Vergleichsrechnung durch einen Honorar-Rentenberater vor einem Vertragsabschluss dringend zu empfehlen. Es macht wenig Sinn, wenn die eingezahlten Beiträge erst im 110. Lebensjahr komplett als Rente zurück geflossen sind. Konstrukte mit der Hinterbliebenenrente gehen auch zu Lasten der Rendite.

Fazit

Unstrittig ist aber auch, dass jüngere Menschen, die ihre Altersversorgung nicht dem Zufall überlassen wollen, mit Vorsorgelösungen der privaten Wirtschaft besser bedient sind. Je früher sie damit starten, umso geringer ist das benötigte Sparvolumen, respektive umso höher wird später die private Rente ausfallen.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.