Eigentlich war die Basis-Rente, im Volksmund auch Rürup-Rente (nach ihrem Erfinder Bert Rürup) für Selbständige gedacht, die weder eine Riester-Rente noch eine betriebliche Altersvorsorge für die Rente wählen können. Beide Versicherungsformen kommen Arbeitnehmern zu Gute. Sie sind direkt (Riester über die Zulage) oder indirekt (Betriebliche Altersversorgung über die Steuer) staatlich gefördert.
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Basisrente und Hinterbliebenen-Versorgung
Die Basis-Rente sollte Selbständigen auch wieder die Möglichkeit einer steuerbegünstigten Altersversorgung bieten, nachdem Leben- und Rentenversicherungen mit Abschlussdatum nach dem 31.12.2004 nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden können. Die Basis-Rente ist das private Pendant zur Gesetzlichen Rentenversicherung. Als privatrechtliches Gegenstück zur gesetzlichen Rentenversicherung ist die Basis-Rente mit ähnlichen Restriktionen behaftet. Wer im Todesfall Hinterbliebene begünstigt wissen will, sollte folgende zwei Tipps berücksichtigen:
Tipp 1
Grundsätzlich erst einmal verfällt das Guthaben des Versicherungsnehmers bei Tod vor Rentenbeginn. Der Einschluss einer Hinterbliebenen-Rente ist ausschließlich für Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder möglich. Eine Vererbung des angesparten Kapitals wird vom Gesetzgeber ausgeschlossen. Im Falle eines Zusammenlebens ohne Trauschein ist gar keine Übertragung der Rentenansprüche möglich. Das Guthaben fällt an die Versichertengemeinschaft.
Tipp 2
Auch bei Tod des Versicherten nach Rentenbeginn verfällt prinzipiell das Kapital. Nicht alle Versicherer bieten eine Rentengarantiezeit an. Darum achten Sie bitte darauf, dass Ihre Rürup-Rente diese Erweiterung besitzt. Denn so würde auf jeden Fall die in der vereinbarten Garantiezeit (zwischen fünf und 20 Jahren) fällig gewordene Rente an den Ehepartner oder die kindergeldberechtigten Kinder ausgezahlt werden. Der mögliche Rentenverlust kann ausschließlich für den Ehegatten oder die kindergeldberechtigten Kinder durch den Einschluss einer Hinterbliebenenrente vermieden werden.
Rentengarantiezeit und Hinterbliebenenrente sind Bausteine, die der Versicherte bezahlen muss und die bei gleichem Beitrag die Altersrente leicht schmälern.
Fazit
Vor dem Hintergrund der restriktiven Handhabung im Todesfall des Versicherungsnehmers ist die Basis-Rente auch für Selbständige nur bedingt eine Vorsorge-Lösung. Wer den Lebenspartner im Todesfall absichern möchte, ist mit anderen Vorsorgelösungen besser beraten. Als Zielgruppe kommen daher eher Alleinstehende ohne Erbberechtigte in Frage. Die steuerliche Auswirkung in der Ansparphase macht sich auch bei Angestellten mit niedrigem Einkommen sofort bemerkbar.