Viele haben bereits vor Bekanntwerden des neuen Renteneintrittsalters von 67 Jahren mit der privaten Altersvorsorge begonnen. Doch was wird nun aus den bestehenden Verträgen?
Mit Erhöhung des Renteneintrittsalters auf das 67. Lebensjahr stellt sich für viele Arbeitnehmer die Frage, welche Auswirkungen diese Änderung für die begleitende private Altersvorsorge hat. Der Jahrgang 1947 ist der erste, welcher von der längeren Lebensarbeitszeit betroffen ist. Wer im Jahr 2012 65 Jahre alt wurde, und seinen Rentenantrag gestellt hat, musste einen Monat länger arbeiten. Viele private Lebens- und Rentenversicherungen, aber auch betriebliche Altersversorgungen, wurden auf einen Rentenbeginn zwischen dem 63. und 65. Lebensjahr geschlossen. Einige Anbieter haben auch schon seit vielen Jahren eine Ablauf-Option. In diesem Fall kann die Leistung aus dem Vertrag in einem Zeitraum von fünf Jahren , beispielsweise zwischen dem 63. Und 67. Lebensjahr, ab gerufen werden.
Zunächst einmal bleibt der Auszahlungstermin für die Leistung aus der Lebensversicherung, ebenso wie der Beginn der ersten Rentenzahlung aus der privaten Leibrentenversicherung von den Änderungen in der gesetzlichen Rente unberührt. Vertragsveränderungen in Bezug auf die Laufzeit müssen von den Versicherungsnehmern in Angriff genommen werden. Welche positiven Auswirkungen dies hat, lesen Sie hier.
Laufzeitverlängerung bewirkt höhere Ablaufleistung
- Die Jahrgänge ab 1964 bekommen, mit Ausnahme der langjährig Versicherten, die Rente definitiv erst mit dem 67. Lebensjahr. Diese Mitvierziger haben häufig private Zusatzrenten, aber bereits lange vor der Gesetzesänderung abgeschlossen. Diese Verträge sind von den Änderungen in erster Linie betroffen.
- Wer seinen Vertrag noch vor dem 1. Januar 2005 geschlossen hat, und nun die Versicherungsdauer auf das 67. Lebensjahr verlängert, erhält auch diesen Mehrertrag nach dem bei Vertragsabschluss geltenden Recht komplett steuerfrei.
- Grundsätzlich gilt einmal, dass jede Laufzeitverlängerung, sei es mit weiterer Beitragszahlung oder ohne, zu einer Erhöhung des Kapitalstocks führt. Selbst wenn Sie über das 65. Lebensjahr hinaus keine weiteren Beiträge mehr entrichten, führt allein die Verschiebung des Auszahlungstermins auf den Renteneintritt durch den Zinseszins-Effekt zu einer höheren Kapitalbildung.
- Private Rentenversicherungen werden mit dem Ertragsanteil besteuert. Dieser beträgt bei Rentenbeginn 18 Prozent auf die Rentenleistung, bei einer Rente mit 67 jedoch nur noch 17 Prozent. Das bedeutet, dass ein Prozent weniger der Rente steuerpflichtig wird.
- Der Beginn der Rentenleistung oder das Datum der Auszahlung der Lebensversicherung kann jährlich um ein Jahr verschoben werden. Auf diese Weise haben Sie die Option, den idealen Zeitpunkt für den Beginn der privaten Altersversorgung selbst zu nutzen.
- Wurde die private Rente auf ein früheres Rentenbeginn-Alter geschlossen, und die letzten Jahre der Berufstätigkeit sollen im Rahmen einer Altersteilzeit stattfinden, ist die private Rentenversicherung ideal, um einen Einkommensverlust zu kompensieren.