Paare, die sich trennen, kämpfen meist um das Sorgerecht für die Kinder. Möchten Sie das alleinige Sorgerecht beantragen, dann müssen Sie dabei einiges beachten. Lesen Sie hier unsere Tipps dazu.
Inhaltsverzeichnis
Alleiniges Sorgerecht beantragen
Wenn Eltern sich trennen, dann erhalten sie in der Regel das gemeinsame Sorgerecht. Ist aber das Kindeswohl durch diese Regelung gefährdet, dann kann ein Elternteil auch das alleinige Sorgerecht beantragen. Für einen solchen Antrag müssen allerdings triftige Gründe vorliegen. Wir haben hier für Sie einmal zusammengetragen, was Sie alles beachten müssen, wenn Sie das alleinige Sorgerecht beantragen möchten.
Sorgerecht beantragen – Das müssen Sie beachten
» Gründe für die Beantragung
Den wichtigsten Grund für die Beantragung des alleinigen Sorgerechts durch ein Elternteil stellt die Gefährdung des Wohlergehens des Kindes dar. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Elternteil (bewusst oder unbewusst) das Kind in massiver Form vernachlässigt, das Sorgerecht missbraucht oder wenn ein Dritter einen schädlichen Einfluss auf das Kind ausübt.
» Ablauf der Beantragung
Wenn Sie als Elternteil hinreichende Gründe für die Beantragung des alleinigen Sorgerechts Ihres Kindes sehen, dann sollten Sie als erstes zum Jugendamt (Übersicht der Jugendämter) gehen und dort Ihre Bedenken gegen die momentane Situation äußern. Das Jugendamt wird in der Regel den von Ihnen gegebenen Hinweisen nachgehen und versuchen, zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Partner zu vermitteln, sofern dies möglich ist.
Neben dem Jugendamt sollte auch ein Anwalt konsultiert werden, der sich im Bereich Familienrecht (hier suchen und finden) auskennt. Mit ihm und dem Jugendamt sind dann weitere Schritte zu klären. Gegebenenfalls ist beim Familiengericht ein Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts zu stellen. Das Gericht wird, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, alle Parteien (Eltern, Kinder, Jugendamt) anhören und versuchen, die Lösung zu finden, die dem Kindeswohl am zuträglichsten ist.
Ähnliche Themen:
» Nach der Trennung: Wer bekommt die Kinder?
» Kein Trauschein – kein Anspruch: Das müssen Sie wissen!
» Nach der Scheidung – Was passiert mit den Versicherungen
» Kind kann mitentscheiden
Wenn Sie das alleinige Sorgerecht beantragen möchten, dann sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass in einem solchen Fall immer auch das Kind selbst angehört wird und mitentscheiden kann, bei welchem Elternteil es leben möchte. Hier kommt es allerdings sehr auf das Alter des Kindes an. Je älter es ist, umso größeres Gewicht hat sein Wunsch. Die Anhörung des Kindes ist wichtig und notwendig, da es selbst in unmittelbarer Weise die Situation erlebt und schildern kann. Immerhin könnte der beantragende Elternteil ja die Situation des Kindes völlig falsch einschätzen, was durch eine Befragung des Kindes geklärt werden kann.
» Sorgerecht für Adoptivkinder oder Pflegekinder beantragen
Haben Sie mit Ihrem Ex-Partner ein Kind adoptiert und sich getrennt, dann wird über das alleinige Sorgerecht entschieden, wie bei einem leiblichen Kind. Bei Pflegekindern stellt sich die Situation anders dar. Sie als Pflegeeltern erhalten nämlich nicht das Sorgerecht für das Kind, das Sie in Pflege genommen haben, dies verbleibt im Regelfall bei den leiblichen Eltern. Pflegeeltern erhalten lediglich die Befugnis, über Dinge des täglichen Lebens zu entscheiden. Insofern können Sie oder Ihr Ex-Partner als Pflegeelternteil im Falle einer Trennung auch nicht das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind beantragen.
» Umgangsrecht
Kinder brauchen für eine gesunde Entwicklung den Kontakt mit Vater und Mutter. Das Familiengericht und auch das Jugendamt befürworten deshalb in der Regel auch beim alleinigen Sorgerecht eines Elternteils das Umgangsrecht beider Eltern. Daher hat der Elternteil, der das Sorgerecht innehat, die Pflicht, dem Kind den Umgang mit dem anderen Elternteil zu ermöglichen. Lediglich in Ausnahmefällen wird dem Elternteil, der nicht das Sorgerecht besitzt, der Umgang mit dem Kind verwehrt.