Risikofaktor offene Immobilienfonds

Risikofaktor Offene Immobilienfonds – Das sollten Sie beachten!

Offene Immoblienfonds galten früher als der Mercedes unter den Geldanlagen, sind aber mittlerweile mit einem gewissen Risiko behaftet. Unsere Tipps, damit aus der Geldanlage kein Verlustgeschäft wird.

Risikofaktor offene Immobilienfonds
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Änderungen bei Immobilienfonds

Viele Jahre galten offene Immobilienfonds als Betongold im Depot. Für eine kurzfristige Geldanlage ungeeignet, erwirtschafteten sie langfristig solide Erträge bei einem moderaten Wertzuwachs. Darüber hinaus boten Sie den Anlegern im kleinen Rahmen noch immobilienrelevante steuerliche Vorteile. Für viele Anlageberater sind offene Immobilienfonds der Anstoß, Kunden den Einstieg in das Wertpapiergeschäft schmackhaft zu machen.

Die jüngere Vergangenheit deckte jedoch schonungslos die Schwächen offener Immobilienfonds auf. Mangelnde Sorgfalt bei der Beratung macht Schadensersatz möglich.

Kein Ende der Krise in Sicht

Am 13.12.2005 endete das Märchen der absolut sicheren Geldanlage. Damals setzte die Deutsche Bank Tochter Real Estate die Anteilsrücknahme des Grundbesitz Invest aus. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass eine vollständige Neubewertung des Immobilienportfolios vorgenommen werden sollte. Die Zahl der Fonds, die diesen Schritt machen, steigt kontinuierlich an, ein Ende ist nicht in Sicht.

  • Werden Anteile vom Handel ausgesetzt, bedeutet das für Sie als Anteilseigner, dass Sie nicht an Ihr Geld kommen. Wer beispielsweise einen Immobilienfonds zur Darlehenstilgung besparte, konnte die Tilgungsleistung nicht erbringen.
  • Rentner, die die Sicherheit eines Immobilienfonds nutzten, um sich eine Zusatzrente aufzubauen, mussten herbe Einbußen hinnehmen. Zum einen kamen Sie während des ausgesetzten Handels nicht in den Genuss der Zusatzrente, zum anderen führen Neubewertungen eines Immobilienfonds in der Regel zu einem niedrigeren Anteilswert. Die Zusatzrente wurde somit geringer, respektive die Fondsanteile schneller aufgebraucht.

Umfassende Betroffenheit

Die Annahme, dass nur kleinere oder exotische  Immobilienfonds betroffen sind, ist falsch. Von zeitweiligen Schließungen oder Verschmelzungen sind vor allem die großen Vertreter der Branche betroffen. Immobilienleerstände, Immobilienkrisen und Naturkatastrophen führten zu der Notwendigkeit, die Anlageobjekte neu zu bewerten. Da viele Fonds nicht unerheblich in Japan investiert sind, führte die Katastrophe aus dem Jahr 2011 endgültig zu einem massiven Wertverlust der Fonds.

  •  Offene Immobilienfonds sind wirklich nur für die langfristige Geldanlage und auch nur als Beimischung geeignet. Der Ausgabeaufschlag beträgt in der Regel fünf Prozent, der Wertzuwachs liegt aktuell aber deutlich darunter.
  • Immobilienneubewertungen sind schwieriger zu kompensieren, als Kursrückgänge an den Aktienbörsen, da Preise und Mieten sehr viel langsamer wieder ansteigen, als Aktienkurse.

 Betroffene müssen für Schadensersatz Fristen wahren

Sollten Sie von einer Fondschließung oder vom Aussetzen vom Handel betroffen sein, haben Sie noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Frist beträgt drei Jahre und bezieht sich auf eine mögliche Falschberatung, die vor August 2009 stattgefunden hat. Haben Sie vor 2008 in einen Immobilienfonds investiert, besteht dennoch die Chance auf Kompensation. Hat Ihr Berater Sie nicht über mögliche kick-back Zahlungen oder das potentielle Risiko einer Fondsschließung informiert, sollten Sie unverzüglich einen Anwalt aufsuchen.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.