Altersvorsorge Aenderungen 2012

Altersvorsorge Änderungen 2012 – Das müssen Sie wissen!

Für 2012 stehen Änderungen bei der Altersvorsorge an. Was Sie zu Riester, Rürup und privaten Lebensversicherungen wissen müssen, erfahren Sie hier.

Altersvorsorge Aenderungen 2012
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Das Jahr 2012 bringt einige Änderungen in der Altersvorsorge, genauer gesagt bei den Lebens- und Rentenversicherungen mit sich. Diese Änderungen könnten auch Auswirkungen auf Ihre Entscheidung haben, ob Sie gegebenenfalls noch eine Altersvorsorge abschließen werden. Der Schwerpunkt der Änderungen liegt in den Grundlagen der künftigen Besteuerung. Hintergrund ist die Anhebung der Lebensarbeitszeit auf das 67. Lebensjahr.

Riester-Rente noch 2011 abschließen

Als Versicherungsnehmer können Sie nur in den Genuss der zusätzlichen Rente vor dem 62. Lebensjahr kommen, wenn der Vertragsbeginn vor dem 1. Januar 2012 liegt. Sollten Sie noch keine Riester-Rente haben, obwohl Sie zulagenberechtigt sind, ist es ratsam, die Entscheidung noch in 2011 zu treffen. Wenn Sie den Vertrag noch in diesem Jahr unterzeichnen, kann der Rentenbezug auch weiterhin mit dem 60. Lebensjahr beginnen.

Rürup-Rente – Jetzt noch Steuervorteile nutzen

In der Basis- oder auch Rüruprente ändern sich zwei Dinge. Ebenso wie bei der Riester-Rente ist der frühestmögliche Rentenbeginn bei Vertragsabschluss nach dem 31.12.2011 erst mit dem 62. Lebensjahr möglich. Bei einem früheren Rentenbezug entfallen bei einer ab 2012 abgeschlossenen Rürup-Rente die Steuervorteile durch den Sonderausgabenabzug. Der steuerlich abzugsfähige Anteil der Beiträge steigt – auch für bereits bestehende Rentenverträge – auf 74 Prozent. Ein alleinstehender Sparer kann dann bei einem maximalen Beitrag von 20.000 Euro 14.800 Euro als Sonderausgaben geltend machen. Für verheiratete Versicherungsnehmer gilt der doppelte Beitrag. Eine Sparleistung von 40.000 Euro im Jahr führt zu einem steuerlich relevanten Beitrag von 29.600 Euro.





Lassen Sie sich von den großen Summen nicht abschrecken. Eine Rürup-Rente kann auch schon bei einem geringen Einkommen und entsprechender Rate zu einer Erhöhung des laufenden Netto-Einkommens führen.

Weniger Steuern bei privaten Lebensversicherungen

Bislang galt, dass eine private Lebensversicherung nach dem Halbeinkünfte-Verfahren besteuert wird, wenn die Vertragslaufzeit mindestens zwölf Jahre und das Endalter mindestens das 60. Lebensjahr waren. Für Lebensversicherungen, die nach dem 31.12.2011 abgeschlossen werden, können nur noch die Hälfte der Erträge zur Besteuerung herangezogen werden, wenn das Endalter mindestens das 62. Lebensjahr ist. Trifft das nicht zu, werden die Gewinne in voller Höhe besteuert.

Fazit

Wenn Sie wissen, dass Sie noch Bedarf haben, eine Lücke in der späteren Altersvorsorge zu schließen, gehen Sie dieses Thema noch im Jahr 2011 an – ein Hinauszögern stellt Sie letztendlich schlechter.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.