Bausparvertrag in Steuererklaerung angeben

Bausparvertrag in Steuererklärung angeben

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie Ihren Bausparvertrag in der Steuererklärung angeben. Was für Voraussetzungen das sind, erfahren Sie hier.

Bausparvertrag in Steuererklaerung angeben
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Wann muss der Bausparvertrag angegeben werden?

Ihren Bausparvertrag müssen Sie dann in der Einkommensteuererklärung angeben, wenn Sie dafür Wohnungsbauprämien beantragt haben, er der Riester-Förderung oder vermögenswirksamen Leistungen unterliegt, oder Ihre Bausparkasse daraus resultierende Zinsertragssteuern an das zuständige Finanzamt abgeführt hat.

Des Weiteren werden die Bausparerdarlehen – Zinsaufwendungen –  innerhalb einer Einkommensteuererklärung aufgeführt, inklusive Bearbeitungsgebühren und Kontoführungsgebühren. Der Kontoauszug des Bausparvertrages sollte immer als Anlage der Steuererklärung beigefügt werden.

Bescheinigungen beiheften

Für Wohnungsbauprämien, vermögenswirksame Leistungen und Riester-Förderungen werden extra Anlagen zum Jahresende von den Bausparkassen übermittelt, inklusive den zugehörigen Kontoauszügen. Alle diese Anlagen müssen von Ihnen kontrolliert, vollständig ausgefüllt und anschließend nur noch der Einkommensteuererklärung beigeheftet werden.





Die Zinsertragssteuer hingegen kann durch einen Freistellungsauftrag (aktuell 801 Euro pro Jahr/Person), den Sie an Ihre Bausparkasse übermitteln müssen, entfallen. Reicht der Freistellungsauftrag jedoch in der Höhe nicht aus, erstellt Ihre Bausparkasse eine Zinsgutschrift, welche die bereits ans Finanzamt abgeführte Zinsertragssteuer (Abgeltungssteuer) beinhaltet. Dieses Schreiben können Sie ebenfalls Ihrer Einkommensteuererklärung beifügen.

Sonstiges

Die Abschlussgebühren für Ihren Bausparvertrag können Sie in der darauf folgenden Einkommensteuererklärung bei den Werbungskosten angeben. Aber nur, wenn Sie Ihren Bausparvertrag für eine Immobilie zum Zweck von Vermietung und Verpachtung abgeschlossen haben. Dies gilt auch, wenn beispielsweise eine Photovoltaik-Anlage mit einem Bausparvertrag finanziert wird.

Besitzen Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr einen Bausparvertrag und verfügen sie über kein eigenes Einkommen, dann sollte dafür eine gesonderte Einkommensteuererklärung mit Anlage KAP abgegeben werden. Zudem erhält die Bausparkasse einen Freistellungsauftrag für die Zinsertragssteuer.

Fazit

Abschließend ist klar geworden, dass ein Bausparvertrag bei der Steuererklärung berücksichtigt werden muss. Mit einem Bausparvertrag werden zu versteuernde Gewinne gemacht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass Kapital aus Bausparverträgen bei Anträgen auf finanzielle Unterstützung vom Staat für Ausbildung und Studium angegeben werden muss.

Ringo

Ringo ist der Betreiber von Tipps.net und versucht bereits seit 2001 das Internet mit Tipps und guten Ratgebern ein wenig hilfreicher zu machen. Seine Themen liegen bevorzugt in den Bereichen Finanzen, Auto und Heimwerken.