Abgeltungssteuer sparen

Niedriges Einkommen, aber Kapitaleinkünfte: So sparen Sie die Abgeltungssteuer!

Wenn die Einkünfte eines Steuerpflichtigen im Jahr unter dem Grundfreibetrag von 8.130 Euro liegen, dann können Kapitaleinkünfte von der Abgeltungssteuer freigestellt werden. Erforderlich dafür ist ein unkomplizierter Antrag auf „Nichtveranlagung“.

Abgeltungssteuer sparen
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Im Antragsformular für die sogenannte „Nichtveranlagungs-Bescheinigung“, welches hier kostenlos zum Download bereit steht, müssen betroffene Steuerzahler alle Einnahmen auflisten, die sie im jeweiligen Jahr erwarten.

Wenn außer Kapitalerträgen und Kursgewinnen keine anderen steuerpflichtigen Einnahmen vorliegen, können die Kapitalerträge und Kursgewinne bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei ausgezahlt werden. Besonders häufig ist das der Fall bei Kindern, Studenten und Rentnern.

An wen muss die Bescheinigung geschickt werden?

Der ausgefüllte Antrag geht an das Finanzamt, das dann die Nichtveranlagungs-Bescheinigung ausstellt. Diese wiederum muss an die Bank weitergegeben werden. Damit ist die Bank berechtigt, Kapitalerträge ohne Abzug von Abgeltungssteuer auszuzahlen. Ausnahme: Bei Tafelgeschäften wird in jedem Fall Abgeltungsteuer einbehalten.

Die Bank teilt später die freigestellten Zinserträge dem Bundeszentralamt für Steuern mit, damit die Finanzämter nachträglich prüfen können, ob der Steuerpflichtige seine Kapitaleinkünfte richtig angegeben hat. So schließt sich der Kontrollkreis.





Das sind die Werte für 2013:

AlleinstehendeVerheiratete
Grundfreibetrag8.130 €16.260 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag36 €72 €
Sparer-Pauschbetrag801 €1.602 €
Höchstgrenze für steuerfreie Auszahlung8.967 €17.934 €

Die Grenze, bis zu der eine steuerfreie Auszahlung möglich ist, errechnet sich wie folgt:
Grundfreibetrag + Sonderausgaben-Pauschbetrag + Sparer-Pauschbetrag.


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Was genau ist die Abgeltungssteuer?

Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine Steuer, die gezahlt werden muss, sobald man Erträge aus Kapital erzielt. Dies können zum Beispiel Zinsen bei der Bank sein oder Überschussleistungen von Versicherungen. Abgeltung wird das Ganze deswegen genannt, weil man sich nicht selbst um die Zahlung kümmern muss. Dies erledigt das jeweilige Institut und überweist den fälligen Betrag direkt ans Finanzamt. Die Steuerlast ist damit abgegolten. Umgangssprachlich ist die Abgeltungssteuer auch als Kapitalertragssteuer bekannt. Die Abgeltungssteuer beträgt immer 25 Prozent des Ertrages, der aus dem Kapital erwirtschaftet wurde.

Abgeltungssteuer muss zum Beispiel gezahlt werden auf:

  • Zinsen (Sparbuch, Girokonto)
  • Dividenden (Fonds, Aktien)
  • Gewinne aus Kapitalverkauf (Aktienverkauf)

Dagmar

Dagmar gehört zum Team von Tipps.net. Fechten und Fotografieren gehören zu ihren liebsten Hobbys. Wenn es aber darum geht Tipps zum Besten zu geben, ist sie in den Bereichen DIY und Gesundheit nicht mehr zu stoppen.