Hausratversicherung Entschaedigungsgrenze

Wertsachen in der Hausratversicherung – Achtung Entschädigungsgrenze!

Wertsachen werden in der Hausratversicherung anders veranlagt wie Fernseher oder Möbel. Was die Entschädigungsgrenze im Schadensfall aussagt, erfahren Sie hier.

Hausratversicherung Entschaedigungsgrenze
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Absicherung des Eigentums

In der Hausratversicherung ist ihr gesamtes, zu Ihrem Hausrat gehörendes Eigentum im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme versichert. Die neueren Versicherungsbedingungen sehen dabei eine Erstattung im Schadensfall zum Wiederbeschaffungswert vor. Das bedeutet, dass der zwei Jahre alte, durch Blitzschlag zerstörte Fernseher nicht zum Zeitwert ersetzt wird, sondern zu dem Preis, den Sie heute dafür bezahlen müssen. Nun sind Fernseher, Stereoanlage oder Kleidung ein Ding, Wertsachen werden jedoch anders in der Versicherungspolice berücksichtigt.

Definition: Wertsachen in der Hausratversicherung

Zunächst einmal müssen Sie wissen, welche ihrer Besitztümer über die Hausratversicherung klassisch abgedeckt sind, und welche unter die Klausel „Wertsachen“ fallen.

  • Unter Wertsachen fallen Gegenstände wie Schmuck, Perlen, Uhren, aber auch hochwertige Teppiche, Gobelins, Pelze, Gemälde und andere Kunstgegenstände.
  • Münzsammlungen, Briefmarkensammlungen und Edelmetalle, sei es in Form von Münzen oder Barren, sind ebenfalls als Wertgegenstände zu betrachten.
  • Als Drittes zählen sowohl Bargeld als auch Sparurkunden in diese Rubrik des Hausrates.

Wertsachen fallen nicht in den normalen Hausrat, sondern werden nur als prozentualer Bestandteil berücksichtigt. Das bedeutet, dass die Versicherung für Wertsachen in der Regel nur 20 Prozent der Versicherungssumme ausmacht. Und hier liegt die Gefahr für Sie als Versicherungsnehmer.

Rechenbeispiel

Sie bewohnen beispielsweise eine 80 Quadratmeter große Wohnung, die mit einer Versicherungssumme von 700 Euro pro Quadratmeter, insgesamt also 56.000 Euro, abgesichert ist. In der Standardpolice würden im Schadensfall Wertsachen nur mit 11.200 Euro ersetzt werden. Auf Ihrem Sparbuch befinden sich mehr als 11.200 Euro?  Das wäre schlecht, denn zusammen mit den geerbten Krüger Rand-Münzen, dem Perserteppich und der eigenen Briefmarkensammlung wird diese Grenze deutlich überschritten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der durchschnittliche Versicherungsnehmer bei der Frage nach Wertsachen abwinkt, dabei aber die Sparurkunde im Schrank als erstes vergisst.

So sichern Sie die Ersatzleistung im Schadensfall

  • Erstellen Sie eine genaue Auflistung der Wertgegenstände und fertigen Sie im Zweifelsfall Fotografien an.
  • Ãœbersteigen Ihre Werte die in der Police genannte Entschädigungsgrenze, haben Sie die Möglichkeit, diese Grenze gegen einen entsprechenden Mehrbeitrag aufzustocken. Dies ist in der Regel in Schritten von jeweils fünf Prozent möglich.
  • Einige Versicherer verlangen, dass ab einem bestimmten Volumen die Werte in einem Schließfach oder in einem Safe im Haus aufbewahrt werden müssen.
  • Die Aufbewahrung in einem entsprechenden Schutzschrank hat gerade bei größeren Summen entscheidenden Einfluss auf die Regulierung im Schadensfall. Befanden sich die Werte nicht sicher verschlossen, so gelten Entschädigungshöchstgrenzen. Diese sind für Bargeld im allgemeinen auf 1.000 Euro, für Wertpapiere und Sparbücher auf 2.500 Euro und für die anderen unter Wertsachen aufgeführten Gegenstände auf 20.000 Euro limitiert.
  • Gerade im Hinblick auf das Sparbuch empfiehlt es sich, einmal die Entschädigungsgrenze zu überprüfen. Zum einen werden Sparbücher in der Regel zu Hause aufbewahrt, zum anderen sind sie bei einem Einbruch ein begehrtes Gut.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.