Home Office und Versicherungsschutz

Home Office & Versicherungsschutz – Was die Hausratversicherung wirklich abdeckt

Hat man im Home Office Versicherungsschutz? Hier lesen Sie, was die Hausratversicherung für Arbeitszimmer und Arbeitsmaterial wirklich abedeckt.

Home Office und Versicherungsschutz
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Nicht jede Selbstständigkeit bringt automatisch mit sich, dass Sie ein Büro anmieten. Sei es, dass Sie nebenberuflich einer selbstständigen Arbeit nachgehen, sei es, dass Sie als Existenzgründer noch ganz am Anfang stehen – häufig ist das erste Büro in der Wohnung.

Dabei ist jedoch im Rahmen der Hausratversicherung zu berücksichtigen, dass nicht immer ein Versicherungsschutz für die gewerblich genutzte Dinge besteht, die sich in der privaten Wohnung befinden.

Die Schreibtischecke im Schlafzimmer

Wenn Sie einen Beruf ausüben, für den es ausreichend ist, dass Sie sich im Schlafzimmer einen Schreibtisch für den PC aufstellen, weil Sie beispielsweise als Dozent oder nebenberuflicher Versicherungsaußendienstler tätig sind, besteht für die Dinge in diesem  Bereich, auch nach älteren Vertragsbedingungen, Versicherungsschutz. Das gleiche gilt für die Dinge, wie beispielsweise die Maniküre-Ausrüstung einer Dame, die als mobile Kosmetikerin arbeitet. Dass in diesen Fällen Versicherungsschutz besteht, ist das eine. Sie sollten aber überprüfen, ob die Versicherungssumme für den gesamten Hausrat nach Einrichtung des Heimbüros und nach Anschaffung der beruflich genutzten Gegenstände noch ausreichend ist.

Vorführware und außer Haus Verkauf

Etwas anders verhält es sich bei Gegenständen, die dem Verkauf oder der Vorführung dienen. Davon sind Sie betroffen, wenn Sie beispielsweise für Avon unterwegs sind. Gerade ältere Versicherungsbedingungen schließen den Versicherungsschutz für zu Hause aufbewahrte Verkaufsware oder Vorführware aus. In diesem Fall sollten Sie unbedingt mit ihrer Versicherungsgesellschaft Rücksprache halten. Fallen diese Gegenstände nicht unter den Schutz der Hausratversicherung, ist die Lösung eine Geschäftsinhaltsversicherung. Sind diese Waren in der Hausratversicherung eingeschlossen, beachten Sie die Obergrenzen. Zusätzliche Einschlüsse sind durch Obergrenzen maximiert.

Versicherungsschutz beim Arbeitszimmer

Für das gesonderte Arbeitszimmer gibt es zwei Varianten. Entweder handelt es sich dabei um einen Raum ohne eigenen Zugang, oder, im Falle eines Souterrains, um einen Raum mit eigener Zugangstür von außen. In diesen Fällen besteht gerade bei älteren Verträgen kein Versicherungsschutz. Auch wenn diese Räumlichkeiten bei Vertragsabschluss schon berücksichtigt wurden, die Einrichtungsgegenstände in der Versicherungssumme eingerechnet sind, aber nicht explizit als Arbeitszimmer erwähnt wurden, wären die Folgen im Falle eines Brandes fatal. Trotz ausreichender Versicherungssumme wäre der Versicherer von der Leistung für diesen Raum freigestellt. Eine Geschäftsinhaltsversicherung ist zwingend erforderlich.

Versichserungsschutz unbedingt abklären

Es gibt, weder bei Altverträgen noch bei neueren Policen, ein einheitliches Vertragsmuster, welches für alle Gesellschaften Gültigkeit hat. Alle hier aufgeführten Sachverhalte werden von den unterschiedlichen Versicherern auch unterschiedlich betrachtet. Wenn Sie als haupt- oder nebenberuflich Selbstständiger definitiv Rechtssicherheit haben wollen, sollten Sie die Deckung für das Home Office unbedingt mit Ihrer Versicherung abklären.

Uwe Rabolt

Jahrgang 1959, Bankkaufmann, Versicherungsfachman (BWV).
Amerikanistik- und Linguistikstudium (M.A.), Frankfurt am Main.
Von Januar 1985 bis Dezember 2010 im on- und offline-Vertrieb im Sektor Finanzdienstleistungen tätig.