Verschreibt der Arzt rezeptfreie Medikamente, können Sie sich die Kosten dafür jetzt auch erstatten lassen. Wie die Kostenerstattung für ein Privatrezept funktioniert, erfahren Sie hier.
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Kostenbeteiligung der Krankenkassen
Ärzte tendieren immer mehr dazu, ihren Patienten nicht-verschreibungspflichtige Medikamente zu empfehlen. Der Nachteil für den Patienten war, dass er die Kosten bislang in voller Höhe selber tragen musste. Seit dem 1. Januar 2012 lässt der Gesetzgeber es zu, dass die Ersatzkassen sich an den Kosten dafür beteiligen. Was Sie tun müssen, erfahren Sie hier.
Privatrezept bei der Krankenkasse abrechnen
Der Schlüssel zur Kostenerstattung lautet Privatrezept. Sollte Ihnen Ihr Hausarzt beispielsweise Sinupret verschreiben, lassen Sie sich ein grünes oder ein Privatrezept dafür aushändigen. Zusammen mit der Rechnung der Apotheke reichen Sie dieses bei Ihrer Krankenkasse ein.
Diese Regelung bezieht sich allerdings nur auf Medikamente, nicht auf Lifestyle-Produkte. Darunter fallen beispielsweise Appetitzügler, Haarwuchsmittel und Beauty-Produkte. Laut dem Deutschen Apothekerverband gilt diese Regelung für die Medikamente, welche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht von vornherein ausgeschlossen wurden. Besonders Patienten, welche homöopathische, anthroposophische oder phytotherapeutische Medizin bevorzugen, profitieren von dieser Regelung.
Krankenkasse muss nicht zahlen – Vorher informieren!
Diese Neuregelung stellt für die Krankenkassen jedoch nur eine Kann-Regelung dar. Sie müssen keine Erstattung für rezeptfreie Medikamente leisten. Es ist daher hilfreich, wenn Sie sich bei Ihrer Krankenkasse darüber informieren, für welche Medikamente und welche Medizin es eine Erstattung gibt und in welcher Höhe sich diese bewegt. Limitierungen sind nicht ungewöhnlich. Es handelt sich bei der Übernahme dieser Kosten um eine besondere Extrasleistung, die nicht gewährt werden muss.
Wenn die Kasse nicht leistet zahlt das Finanzamt
Auch wenn die Ersatzkasse nicht an der Kostenerstattung für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente mitmacht, können Sie dennoch den Kostenanteil dafür senken. Lassen Sie sich auch künftig ein grünes oder Privatrezept ausstellen und sammeln Sie die Apothekenrechnungen. Im Rahmen der Steuererklärung können Sie diese Aufwendungen als „außergewöhnliche Belastung“ geltend machen und zumindest einen Teil der Ausgaben wieder erhalten. Allerdings gab es auch schon Fälle, in denen dies begründet abgelehnt wurde.