Seit 2010 kรถnnen bei Umzรผgen hรถhere Pauschalbetrรคge angesetzt werden, das heiรt, die Umzugspauschale wurde erhรถht. Das gilt nicht nur fรผr Umzรผge aus beruflichen Grรผnden, sondern auch bei privat initiierten Umzรผgen. Ein beruflicher Umzug ist gegeben, wenn sich der Weg zu und von der Arbeitsstรคtte um wenigstens eine Stunde am Tag reduziert. Bislang war es mรถglich, umzugsbedingte Kosten durch die einzelnen Belege nachzuweisen.

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Umzugskosten steuerlich absetzen
Absetzbar war die doppelte Miete, Maklercourtage und Speditionskosten. Zusรคtzlich mussten aber eventuell auch neue Hausgerรคte gekauft werden. Wer diese Kosten jetzt nicht mehr einzeln nachweisen mรถchte, kann dies mit Pauschalangaben tun. Damit kann man sich auch ohne direkte Nachweise noch einen steuerlichen Vorteil schaffen. Die Grรถรenordnungen lauten wie folgt:
- Ledige ohne Kind kรถnnen fรผr sich selbst 636 Euro gelten machen und fรผr jeden Verwandten oder Lebenspartner weitere 280 Euro.
- Ehepaare oder Ledige mit Kindern kรถnnen 1.271 Euro steuerlich geltend machen.
Mehrfaches Umziehen
Wer in den letzten fรผnf Jahren bereits ein zweites Mal aus beruflichen Grรผnden den Wohnort wechseln musste, kann jetzt hรถhere Betrรคge ansetzen. Dabei ist es jedoch wichtig zu beachten, dass es sich um einen nachweisbaren arbeitsbedingten Umzug handelt.
- Ledige ohne Kind stehen dann 954 Euro zur Verfรผgung. Jeder weitere mitziehende Verwandte oder der Lebenspartner schlรคgt mit 420 Euro zu Buche.
- Ehepaare oder Ledige mit Kindern haben eine Pauschale von 1.907 Euro zur Verfรผgung.
Privater Umzug
Ist der Umzug nicht beruflich begrรผndet, kรถnnen dennoch bestimmte Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen erkennt das Finanzamt die Speditionskosten an. Diese kรถnnen bis zu 20 Prozent aus maximal 20.000 Euro in Abzug gebracht werden. Das entspricht der stattlichen Summe von 4.000 Euro.
ยป Zwei Dinge gibt es hierbei aber zu beachten:
Erstattet werden nur die Kosten fรผr die Spedition. Die Miete fรผr einen selbst gefahrenen LKW fรคllt nicht darunter. Darรผber hinaus mรผssen die Kosten auf das Bankkonto des Spediteurs รผberwiesen oder eingezahlt werden. Der Bankbeleg ist zwingend notwendig.


